Abbuchung der Grundbesitzabgaben und sonstiger offener Forderungen

Einziehungen Anfang Februar


Symbolfoto. von Nils Dinkel
Symbolfoto. © Nils Dinkel

Lennestadt. Um Überraschungen auf den Konten vorzubeugen, weist die Stadt Lennestadt darauf hin, dass Einziehungen von noch offenen Grundbesitzabgaben nunmehr Anfang Februar nachgeholt werden.


Aufgrund des Cyber-Angriffs auf die Südwestfalen-IT konnte die Stadt Lennestadt die Abbuchungen der sonst im November und Dezember 2023 fälligen Teilbeträge an Grundbesitzabgaben bis jetzt nicht vornehmen. Die Einziehung gilt auch für sonstige fällig gewordene Forderungen. Sie erfolgt nur dann, wenn eine Einzugsermächtigung erteilt und der fällige Betrag nicht vorab bereits überwiesen wurde.

Die Zustellung der Grundbesitzabgabenbescheide und der Gewerbesteuerbescheide für das Jahr 2024 erfolgt voraussichtlich im März. Der reguläre Fälligkeitstermin am 15. Februar wird mindestens auf Ende März verschoben.

Bei Rückfragen zur Abbuchung: Stadtkasse Lennestadt Tel.: 0 27 23/6 08-2 10 oder 2 11)

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