860 Gramm Marihuana in der Wohnung - Bewährungsstrafe für Lennestädter

Prozess am Landgericht Siegen


  • Lennestadt, 05.10.2023
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  • Von Wolfgang Schneider
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Justiz, Gericht - Symbolfoto von Pixabay.com
Justiz, Gericht - Symbolfoto © Pixabay.com

Altenhundem/Siegen. Ein 26-jähriger Lennestädter ist wegen Rauschgifthandels mit nicht geringen Mengen am Donnerstag, 5. Oktober, von der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Siegen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung in Altenhundem hatte die Polizei am 26. November 2021 860 Gramm Marihuana und 11 Gramm Amphetamine gefunden.


Vor Gericht gab sich Kevin T. (Name geändert) geständig. Er räumte ein, mit dem Rauschgift gehandelt zu haben, um seinen eigenen Drogenkonsum zu finanzieren. Etwa 800 Gramm Marihuana, die die Polizei in Tüten auf dem Balkon fand, seien für den Weiterverkauf bestimmt gewesen. Das übrige Cannabis sowie die Amphetamine seien für ihn selbst gewesen.

1.615 Euro Bargeld in Wohnung

Dass die Geschäfte, die Kevin T. meistens per Handy anbahnte, offenbar gut liefen, zeigten die 1.615 Euro Bargeld, die die Ermittler bei der Durchsuchung sicherstellten. Gefunden wurde auch eine Machete, die auf dem Bett im Schlafzimmer lag.

Während der Angeklagte und sein Verteidiger betonten, die Machete sei ein reines Deko-Objekt und stehe in keinerlei Zusammenhang mit den Drogengeschäften, sah der Staatsanwalt das anders. Er mutmaßte, die Machete sei als gefährlicher Gegenstand dafür gedacht gewesen, um sie im äußersten Notfall einzusetzen.

Der heute 26-Jährige berichtete, er sei mit 15 Jahren erstmals mit Drogen in Kontakt gekommen, weil das in seiner Clique so üblich gewesen sei. Den Hauptschulabschluss und die Ausbildung habe er ohne Probleme geschafft. Mit der Zeit sei der Cannabis-Konsum häufiger geworden und in der Zeit vor der Durchsuchung habe er täglich drei bis fünf Gramm konsumiert. Seitdem rauche er nur noch vier-, fünfmal im Monat Marihuana, um sich zu entspannen.

Günstige Sozialprognose

Der vom Gericht beauftragte Sachverständige berichtete, trotz des zeitweise häufigen Konsums seien bei dem Angeklagten keine klaren Suchtkriterien erkennbar. Vielmehr könne man ihm eine stabile Partnerschaft und bürgerliche Lebensverhältnisse bescheinigen.

Das wertete auch der Staatsanwalt als Pluspunkte. Strafmindernd sah er zudem das Geständnis des Angeklagten sowie die Tatsache an, dass dieser seit der Tat, die schon länger zurückliege, straffrei geblieben sei. Er ging von einem minderschweren Fall aus und beantragte wegen der günstigen Sozialprognose eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie eine Geldauflage von 600 Euro.

Urteil ist rechtskräftig

Der Verteidiger des Lennestädters verwies darauf, dass sein Mandat auf alle sichergestellten Dinge verzichte, auch auf die erhebliche Menge Bargeld. Das sei, ebenso wie das Geständnis, positiv anzurechnen. Der Verteidiger plädierte auf eine Bewährungsstrafe, deren Länge er ins Ermessen des Gerichtes stellte. „Das Ganze tut mir unglaublich leid. So etwas werde ich nie wieder machen“, sagte der Angeklagte in seinem letzten Wort.

Die 1. große Strafkammer folgte in seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist rechtskräftig, da sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger noch im Gerichtssaal Rechtsmittelverzicht erklärten.

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