„20 Jahre Geheimniskrämerei“

Leserbrief zur Diskussion um den Lehrbienenstand an der Vogelwarte


 von Symbol Prillwitz
© Symbol Prillwitz

Lennestadt. Zur öffentlichen und politischen Diskussion um den Lehrbienenstand in Altenhundem hat unsere Redaktion nun folgender Leserbrief erreicht:


„Es ist kaum zu glauben, zu was eine Kommune 20 Jahre lang unbehelligt fähig ist, und was diese alles so lange unbeaufsichtigt vom Kreis Olpe unter den Tisch fallen lassen kann. Da wird in den 1990´er Jahren ein Bebauungsplan Vogelwarte mit entsprechenden Regelungen für Ausgleichsflächen verabschiedet und keiner kümmert sich darum.

Dem Imkerverein Altenhundem wurde damals erzählt, welch eine Wohltat des verantwortlichen Unternehmers und der Stadt Lennestadt es sei, dass der Imkerverein an der Vogelwarte seinen Lehrbienenstand betreiben darf.

Tatsächlich hätte schon bei Inkrafttreten des Bebauungsplanes in den 90´er Jahren der Bauunternehmer der Vogelwarte den Imkerverein für seine Aufgaben entschädigen müssen, da dieser einen wesentlichen Teil der Umsetzung für die Ausgleichsmaßnahmen seither umgesetzt hat. Der Bebauungsplan schreibt seit Inkrafttreten klar und unmissverständlich vor, dass an der Vogelwarte eine Bienenhaltung und Imkerweiterbildung mit den damals schon bestehenden Gebäuden weiter geführt werden müssen. Auch die Unterhaltung und Instandsetzung der Gebäude obliegt dem Lennestädter Bauunternehmer eindeutig und ist schon immer so festgeschrieben.
Imkerverein trägt Kosten 20 Jahre lang
Stattdessen hat aber 20 Jahre lang der Imkerverein die Kosten für den Lehrbienenstand nebst Gebäude übernommen und musste zuletzt sogar noch Miete zahlen. Hier wäre eine Klage auf Schadensersatz seitens des Imkervereins mit Unterstützung seiner Dachverbände im Landes- und Bundesverband gegenüber dem Unternehmer und auch der Stadt Lennestadt sicherlich nach Aufbereitung der Fakten erfolgreich.
 von Barbara Sander-Graetz
© Barbara Sander-Graetz
Dass erst auf Initiative einer einzigen politischen Partei im Kreis Olpe, der ich übrigens nicht angehöre, dieses Dilemma aufgedeckt werden konnte, wirft kein gutes Licht auf den Bürgermeister in Lennestadt, die Kommunalaufsticht im Kreishaus Olpe und die anderen lokalen Parteien. Das Ganze strahlt sogar negativ zur Bezirks- und zur Landesregierung in NRW, die kurzsichtig mit dem Verkauf der Flächen erst für die aktuelle Situation gesorgt haben. Selbst der Landesbetrieb Straßen NRW hat scheinbar erst nach Kenntnisnahme der Brisanz des Themas vor einigen Wochen bei den Ausgleichsflächen und deren Alternativenfindung zurückgerudert.


Um üblen Nachwirkungen dieser scheinbaren Absprachen mit kommunalen Vorteilsnehmern in Sachen Vogelwarte in Altenhundem aus dem Weg zu gehen, sollte jetzt sehr schnell Klarheit von Bürgermeister Hundt und Landrat Beckehof für alle Beteiligten und auch die Öffentlichkeit hergestellt werden. 20 Jahre Geheimniskrämerei um die Anlagen eines Bebauungsplanes sind schlimm genug.
„Das Ganze stinkt zum Himmel“
Wäre es nicht Aufgabe und Pflicht wenigstens der Kommune Lennestadt schon damals gewesen, den Imkerverein über alles in Sachen Vogelwarte und Ausgleichsmaßnahmen aufzuklären, wo es ja scheinbar damals schon viele inoffizielle Verschlusssachen beim Bebauungsplan gab, oder wurden schon damals dem Bauunternehmer der Vogelwarte leere Versprechungen gemacht, auf die dieser für seine Zukunft gebaut hat.

Da waren der Bauunternehmer und der Imkerverein im Prinzip gleichermaßen Opfer von Verstrickungen und Informationsunterschlagungen seitens der Stadt Lennestadt.

Das Ganze stinkt zum Himmel und muss endlich ein faires Ende finden; und dies nicht nur im Interesse des Imkervereins der seit 20 Jahren belogen und betrogen wurde. Auch die Glaubwürdigkeit der Politik und Verwaltung kann jetzt noch Klarheit schaffen, wenn sie es dann will."

Christoph Schürholz
Wenden
Hinweise für Leserbrief-Schreiber
Wir freuen uns über jeden Leserbrief. Allerdings behalten wir uns Kürzungen vor. Außerdem weisen wir darauf hin, dass Leserbriefe ausschließlich die Meinung der Einsender wiedergeben. Bitte versehen Sie Ihre Leserbriefe mit Ihrer Adresse und Ihrer Telefonnummer. Das Presserecht schreibt vor, dass Leserbriefe nur veröffentlicht werden dürfen, wenn der Name des Autors der Redaktion bekannt ist und sie mittels Anruf dessen Identität festgestellt hat. Die gemachten Angaben zur Person werden ausschließlich von der Redaktion und nur zu diesem Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Veröffentlicht wird die komplette Anschrift nicht, sondern lediglich Name und Wohnort. Sie erreichen uns per E-Mail an: leserbrief@lokalplus.nrw
 
Artikel teilen: