Zwei Jahre und zwei Monate Jugendstrafe für jungen Lennestädter
Neun Fälle von Diebstahl angeklagt
- Kreis Olpe, 01.12.2023
- Verschiedenes
- Von Nils Dinkel
Olpe/Lennestadt. Ein 20-jähriger Lennestädter hat sich am Freitag, 1. Dezember, vor dem Jugendschöffengericht in Olpe verantworten müssen. Staatsanwalt Christopher Lenz warf dem jungen Mann einen besonders schweren Fall des Diebstahls, Diebstahl, Diebstahl mit Waffen und räuberischen Diebstahl vor. Neun Fälle waren angeklagt. Am Ende wurde er zu einer Jugendstrafe verurteilt.

Hauptaugenmerk lag auf einem Vorfall, der sich im März in einem Drogeriemarkt in Altenhundem ereignet hat. Hier hatte der zuletzt in einer Obdachlosenunterkunft untergebrachte Angeklagte gemeinsam mit einer Jugendlichen laut Staatsanwalt Lenz Waren eingesteckt. Beim Verlassen des Ladens löste eine Sicherheitsschranke aus. Beim Versuch zu flüchten, stieß er eine Mitarbeiterin weg, die ihn festhalten wollte. Er kam dann zurück, um seiner Begleiterin zu helfen. Im Gerangel fiel ein Messer zu Boden.

Dieses befand sich laut dem Angeklagten in einer Tasche. Das Messer habe er wegen seiner Obdachlosigkeit als Schneidwerkzeug dabeigehabt. Es sei nicht als Waffe gedacht, so der Angeklagte. Was die Diebstähle angeht, zeigte er sich geständig. Gegenüber der Mitarbeiterin gab der Angeklagte an, dass es ihm leidtue, sie geschubst zu haben. Er habe nicht so handeln dürfen.
Außerdem sollte ein Messer bei einem weiteren Diebstahl in einem Discounter in Altenhundem eine Rolle gespielt haben. Der Filialleiter gab allerdings an, dass weder er noch seine Mitarbeiterin vom Angeklagten mit einem Messer bedroht worden seien. Als die Polizei den Mann wenig später festnahm und durchsuchte, fand sie ein Messer.

Zudem warf die Staatsanwaltschaft dem Mann vor, die Scheibe eines Autos eingeschlagen und zwei Musikboxen hieraus entwendet zu haben. Die Diebstähle gab er zu. Das Auto habe er nicht beschädigt. Der Autobesitzer fand einige Tage später seine individuell mit einem Trolley ausgestattete Musikbox wieder, als er beruflich in der von dem Obdachlosen bewohnten Unterkunft zu tun hatte.

Daneben warf die Staatsanwaltschaft dem 20-Jährigen drei Diebstähle geringwertiger Lebensmittel aus einem Supermarkt sowie zwei Diebstähle aus einer Tankstelle in Altenhundem vor. Einmal habe er E-Zigaretten mit einem Warenwert von fast 500 Euro und einmal eine Flasche Whisky entwendet.

Mehrere geladene Zeugen mussten nicht aussagen, da sich der Angeklagte, der mehrfach vorbestraft ist und unter anderem bereits eine zehnmonatige Haftstrafe abgesessen hat, geständig zeigte.
Der junge Mann befindet sich seit Juli in Untersuchungshaft in der JVA Wuppertal. Aus dem Bericht der Jugendgerichtshilfe ging hervor, dass der Angeklagte bereits als Baby in eine Pflegefamilie gekommen sei, die laut Bericht als schwach erziehungsfähig eingestuft wurde. Neben der Pflegefamilie wuchs er in verschiedenen Einrichtungen auf. Er sei auch obdachlos geworden und immer wieder mit Drogen in Berührung gekommen, so die Jugendgerichtshelferin. Sie sah eine enorme Reifeverzögerung und empfahl die Anwendung des Jugendstrafrechts.
Staatsanwalt Lenz forderte eine Jugendstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten bei fortwährender Inhaftierung. Er sah die Anklage in allen Fällen bestätigt. Verteidigerin Dörthe Clemens bat für ihren Schützling um ein mildes Urteil. Er habe sich geständig gezeigt, sei bereit zu einer Therapie und komme aus schwierigen Verhältnissen.
Richter Matthias Witte verhängte am Ende eine Jugendstrafe von 26 Monaten. Die Zeit der Untersuchungshaft wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Da beide Seiten auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil rechtskräftig.
