Zoll geht bundesweit gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor

Prüfungen im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe


 von Hauptzollamt Dortmund
© Hauptzollamt Dortmund

Kreis Olpe. 136 Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dortmund sowie 10 Beschäftigte der Ausländerbehörden haben am Mittwoch, 18. September, im Rahmen einer bundesweit durchgeführten Schwerpunktprüfung Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe überprüft. Auch die Region Olpe/Siegen rückte in den Fokus von Zollbeamten.


Der Kreis Olpe liegt im Bezirk der Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Standort Siegen. Hier überprüften sieben Zollbeamte 25 Personen einer Firma. Es besteht in einem Fall ein Anhaltspunkt für den Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohnes (nach Mindestlohngesetz).

Im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Dortmund, dessen Geschäftsbereich sich über den östlichen Teil des Ruhrgebietes, das westliche Sauerland bis hin zum Siegerland erstreckt, wurden insgesamt 297 Personen von 76 Arbeitgebern und 68 Betriebe zu den Arbeitsverhältnissen befragt. Bei den Kontrollen ergaben sich 42 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern.
Im Einzelnen ergaben sich beispielsweise in
  • 10 Fällen Anhaltspunkte für den Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohnes (nach Mindestlohngesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder Arbeitnehmer-Entsendegesetz),
  • 6 Fällen Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen,
  • 18 Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis),
  • 5 Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in denen die Arbeitnehmer den leistungsgewährenden Stellen ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen haben.  
Zollbeamte überprüfen 16 ukrainische Staatsangehörige ohne Aufenthaltstitel
In einem Logistikunternehmen im Kreis Unna wurden bei der Prüfung insgesamt 16 ukrainische Staatsangehörige ohne Aufenthaltstitel angetroffen. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen ukrainische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt.

Teilweise besaßen die Ukrainer gefälschte ID-Karten aus der Slowakei und Bulgarien. Die Ukrainer wurden vorläufig festgenommen. Durch die zuständige Ausländerbehörde wurden bereits Grenzübertrittpapiere und Ausweisungsverfügungen ausgehändigt.
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