Zoll-Ermittlungen: NGG kritisiert Mindestlohn-Verstöße
80 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Dortmund
- Kreis Olpe, 08.11.2017
Kreis Olpe. Das Hauptzollamts Dortmund, in dessen Zuständigkeitsbereich auch der Kreis Olpe fällt, hat in den ersten sechs Monaten des Jahres 2017 insgesamt 80 Ermittlungsverfahren wegen nicht gezahlter gesetzlicher Mindestlöhne eingeleitet. Im Gastgewerbe wurden die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zwölf Mal fündig. Das geht nach Angaben der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten aus Zahlen hervor, die das Bundesfinanzministerium jetzt vorgelegt hat. Ob Arbeitgeber auch im Kreis Olpe zu wenig Lohn erhalten haben, lässt sich aus den Zahlen aber nicht ableiten.
„Je gründlicher der Zoll kontrolliert, desto größer ist das Risiko für Unternehmen, bei schmutzigen Praktiken erwischt zu werden“, betont die Gewerkschafterin. Hierfür müsse das Zoll-Personal jedoch deutlich aufgestockt werden. Die Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sei eines der wichtigsten Mittel, um die Einhaltung des Mindestlohns flächendeckend durchzusetzen, so Mura weiter. Hier gelte einmal mehr die alte Weisheit: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“
Die Zoll-Halbjahresbilanz geht auf eine aktuelle Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke an das Bundesfinanzministerium zurück. Demnach überprüfte das Hauptzollamt Dortmund im ersten Halbjahr dieses Jahres 105 Betriebe des Gastgewerbes. Bundesweit waren es rund 3700.