Worauf müssen Eltern und Jugendliche bei Ferien/Schülerjobs achten
Tipps für Ferien/Schülerjobs
- Kreis Olpe, 09.07.2019
Kreis Olpe. Die Sommerferien beginnen am 15.07.2019 und damit für viele Schülerinnen und Schüler auch die Zeit der Ferienjobs. Aber welche Regeln gelten für die Ferienarbeit? Die DGB-Jugend gibt Tipps.
Gefährliche Arbeiten sind für Kinder und Jugendliche generell tabu. „Das Jugendarbeits-schutzgesetz regelt die genauen Bedingungen für Ferienarbeit", sagt Svenja Thelen. Erlaubt sind leichte Tätigkeiten, zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitung austragen oder Botengänge. Schwere körperliche oder gefährliche Tätigkeiten sind für Jugendliche verboten.
Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen maximal vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben. Mehr als acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche sind dabei nicht erlaubt und der Arbeitszeitraum muss zwischen 6 bis 20 Uhr liegen. Ausnahmen gelten für ältere Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren, die etwa in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten dürfen.
Wer arbeitet muss auch Pause machen. Hier haben unter 18-Jährige bei viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit am Tag Anspruch auf mindestens 30 Minuten, bei mehr als sechs Stunden auf 60 Minuten Pause.