Worauf müssen Eltern und Jugendliche bei Ferien/Schülerjobs achten

Tipps für Ferien/Schülerjobs


Ferien/Schülerjobs bringen dir einen guten Verdienst. von Symbol NGG
Ferien/Schülerjobs bringen dir einen guten Verdienst. © Symbol NGG

Kreis Olpe. Die Sommerferien beginnen am 15.07.2019 und damit für viele Schülerinnen und Schüler auch die Zeit der Ferienjobs. Aber welche Regeln gelten für die Ferienarbeit? Die DGB-Jugend gibt Tipps.


„Auf jeden Fall sollte jeder Schüler nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen. Der muss vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und den Lohn regeln", rät DGB-Jugendbildungsreferentin Svenja Thelen.

Gefährliche Arbeiten sind für Kinder und Jugendliche generell tabu. „Das Jugendarbeits-schutzgesetz regelt die genauen Bedingungen für Ferienarbeit", sagt Svenja Thelen. Erlaubt sind leichte Tätigkeiten, zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitung austragen oder Botengänge. Schwere körperliche oder gefährliche Tätigkeiten sind für Jugendliche verboten. 
Arbeitszeiten
Vom 13. bis einschließlich dem 14. Lebensjahr dürfen Kinder nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten – aber nur bis zu zwei, in der Landwirtschaft drei Stunden täglich, und zwar zwischen 8 und 18 Uhr.

Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen maximal vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben. Mehr als acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche sind dabei nicht erlaubt und der Arbeitszeitraum muss zwischen 6 bis 20 Uhr liegen. Ausnahmen gelten für ältere Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren, die etwa in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten dürfen. 

Wer arbeitet muss auch Pause machen. Hier haben unter 18-Jährige bei viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit am Tag Anspruch auf mindestens 30 Minuten, bei mehr als sechs Stunden auf 60 Minuten Pause.
Verdienst
Das Mindestlohngesetz gilt auch für Ferienarbeit. Jedoch haben nur Jugendliche ab 18 Jahren den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von 9,19 Euro pro Stunde. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das Mindestlohngesetz leider nicht. „Beim unterschreiben des Arbeitsvertrages sollte man das ganz besonders im Blick haben, denn auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden“, betont die Gewerkschafterin.
Probleme
Bei Problemen: Wenn Arbeitgeber sich nicht an die Gesetze halten, sollte man zusammen mit den Eltern etwas dagegen tun. Svenja Thelen: „Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze sollte keiner tolerieren. In solchen Fällen drohen den Arbeitgebern hohe Geldbußen.“ Die örtlichen Aufsichtsbehörden, etwa die Ämter für Gewerbeaufsicht oder für den Arbeitsschutz, helfen hier weiter.
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