„Wischi-waschi“ und fehlende Sozialstandards

Nahverkehrsplan: DGB und ver.di zeigen sich verärgert und irritiert


 von Symbol Sven Prillwitz
© Symbol Sven Prillwitz

In den kommenden Tagen wird im Bau- und Vergabeausschuss des Kreises Siegen-Wittgenstein sowie in den Kreistagen Siegen-Wittgenstein und Olpe über die neuen Nahverkehrspläne (NVP) beraten und abgestimmt. Im Vorfeld dazu haben auch die zuständige Gewerkschaft ver.di und der DGB eine gemeinsame Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens abgegeben. Neben der Bewertung zu der Linienbündelung, der Schulzeitstaffelung und der Verkehrsinfrastruktur haben die beiden Geschäftsführer, Jürgen Weiskirch für ver.di und Ingo Degenhardt für den DGB, die Festlegung von Sozialstandards gefordert und dies ausführlich begründet.


Im nun vorliegenden Gutachten zu den eingereichten Stellungnahmen der regionalen Akteure steht geschrieben: „Eine Festlegung sozialer Standards im NVP über die gesetzlichen Regularien und Vorgaben hinaus ist nicht vorgesehen. Gleichwohl werden die weitere Entwicklung und Rechtsprechung zu diesem Thema vom Kreis – Siegen-Wittgenstein und Olpe – aufmerksam beobachtet und sich hieraus ggf. ergebene rechtliche Änderungserfordernisse berücksichtigt.“ Die Empfehlung des Gutach-ters lautet deshalb: „Keine Änderung des NVP“. Diese Stellungnahme und Bewertung wollen die beiden Gewerkschafter so nicht stehen lassen und sind verärgert. Weiskirch und Degenhardt: „Die Gutachterformulie-rung ist wischi-waschi und sagt unterm Strich gar nichts aus. Und sie ist noch nicht mal Bestandteil des Kreistagsbeschlusses.“ Beide fordern grundsätzliche Nachbes-serungen und sehen ihre Forderungen nach EU-Recht als berechtigt an. Kernforderung dabei ist die Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW auch bei eigenwirtschaftlicher Vergabe der Linienbündel-Konzessionen.
„Existentielle Interessen stehen auf dem Spiel“
In der ver.di- und DGB-Stellungnahme heißt es sinngemäß: „Ebenso, wie sich qualifi-zierte Standards für Fahrzeuge und Infrastruktur im NVP wiederfinden, so sind soziale Standards für die Arbeitnehmer der Betreiber zu erfassen. Grundlage dafür bietet die EU-Verordnung 1370 und die dazu erlassenen Regelungen. Das eröffnet dem Kreis als Aufgabenträger die Möglichkeit Sozialstandards vorzugeben. Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips steht es den zuständigen Stellen (Behörden) frei, soziale Kriterien und Qualitätskriterien festzulegen. Dazu zählen Mindestarbeitsbedingungen, Sicherheit von Fahrgästen und Beschäftigten, Vorschriften in Bezug auf den Arbeitsschutz und den Sozialschutz.“ Jürgen Weiskirch weist darüber hinaus ausdrücklich auf die Regelung hin, dass bei Verlust des Verkehrsauftrages die bisher Beschäftigten des Konzessionsinhabers bei einem Betriebswechsel unter Anwendung des § 613 a Bürgerlichen Gesetzbuches als Mitarbeiter im neuen Unternehmen beschäftigt werden. „Hier stehen existentielle Interessen der Beschäftigten auf dem Spiel. Daher haben Verwaltung und Politik eine besondere Verantwortung und diese fordern wir als Gewerkschaften ein. Wir nehmen die Ausschuss- und Kreistagsmitglieder und die beiden Landräte in die persönliche Pflicht und Verantwortung“, sagt Jürgen Weiskirch.
Gute Arbeit braucht soziale Standards
Ingo Degenhardt zeigt sich zudem irritiert und bringt folgenden Aspekt in die Debatte ein. Er sagt: „Zu Beginn meiner Amtszeit, vor einem halben Jahr, habe ich aufmerk-sam und mit Interesse das im September 2015 verabschiedete regionale Entwicklungskonzept für Siegen-Wittgenstein gelesen. Dort steht, dass der Ausbau der Wettbewerbsvorteile, die Erschließung der Entwicklungspotenziale und die Entwicklung von qualifiziertem Personal dazu beitragen, eine Region der ‚Guten Arbeit‘ zu werden. Eine Region der ‚Guten Arbeit‘ fordert in diesem Zusammenhang geradezu dazu auf, soziale Standards in den NVP aufzunehmen, dort zu verankern und drohender Arbeitslosigkeit vorzubeugen.“ Im regionalen Entwicklungskonzept stehen am Ende eines jeden Kapitels, Ziele, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten. Im Kapitel „Wirtschaft, Arbeit und Beschäftigung“ ist das Ziel, der Sicherung des zukünftigen Arbeitskräftepotenzials beschrieben. Als Maßnahme haben die Verfasser des Papiers, die Steigerung des Anteils der Vollbeschäftigung beschrieben. Die Verantwortlichkeit liegt hier u.a. beim Kreis und den Gewerkschaften.
Befürchtung: vergabe an nicht-tarifgebundene Firma
Mit ihrer Stellungnahme zum Nahverkehrsplan hätten die Gewerkschaften in Siegen-Wittgenstein ihren Job gemacht. Nun sei der Kreis am Zug. Auch der Kreis Olpe sollte sich den Argumenten der Gewerkschaften gegenüber aufgeschlossen zeigen. ver.di und der DGB suchten nicht ohne Grund bei diesem Thema die Öffentlichkeit. Weiskirch und Degenhardt befürchten die eigenwirtschaftliche Vergabe der Konzes-sionen in den beiden Kreisen an den günstigsten Bieter und somit wahrscheinlich an ein nicht tarifgebundenes Unternehmen. Das kann nach den „gesetzlichen Regularien“ des Gutachters den Mindestlohn von 8,50 Euro bedeuten. Diese Wettbewerbspraxis hat bereits in den Städten Pforzheim und Hildesheim dazu geführt, das dort die relativ gut gestalteten Arbeitsbedingungen der Beschäftigten nicht mehr greifen und alle entlassen werden. Auch in NRW steht in Wuppertal und Leverkusen wohl der Verlust von hunderten Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst in den Verkehrsunternehmen an. In der Folge trifft dies auch die Beschäftigten der Auftragsunternehmen.
Appell an die Landräte
Weiskirch und Degenhardt appellieren daher an die beiden Landräte, Andreas Müller und Frank Beckehoff, sowie an die Abgeordneten der Regionalparlamente die Empfehlung des Gutachters sowie die Beschlusslage kritisch zu hinterfragen und sich bei ihren Entscheidungen für „Gute Arbeit“ in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe einzusetzen. (LP)
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