Wieder Distanzunterricht für NRW-Schüler – Ausnahme: Abschlussklassen

Gebauer: Regelung gilt zunächst für eine Woche


Topnews
 von Pixabay.com
© Pixabay.com

Kreis Olpe/Düsseldorf. Für die meisten Schüler in NRW geht es ab Montag, 12. April, wieder in den Distanzunterricht. Diese Regelung soll laut Schulministerin Yvonne Gebauer zunächst für eine Woche gelten. Ausgenommen sind die Schüler der Abschlussklassen.


„Das bis dato immer noch unsicher einzuschätzende und schwer zu bewertende Infektionsgeschehen nach der ersten Osterferienwoche und dem Osterfest mit diffusen Infektionsausbrüchen erfordert eine Anpassung des Schulbetriebes in der kommenden Woche", schreibt Gebauer auf der Seite des Schulministeriums.

Außerdem hätten Eltern, Lehrer und Schüler zuletzt immer öfter Ängste geäußert hätten. Laut Gebauer hätten Mediziner im Rahmen der Kultusministerkonferenz am Donnerstagnachmittag, 8. April, bestätigt, dass das Infektionsgeschehen gerade auch bei Kindern und Jugendlichen immer mehr zunehme.

Grundsätzliche Testpflicht

Ab Montag, 19. April, soll der Unterricht an den Schulen dann – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – wieder mit Präsenzanteilen, also im Wechselunterricht, fortgesetzt werden. Gebauer kündigte ein Vorziehen der Impfungen für Grundschullehrer an, die bislang noch keine Impfung erhalten habe.

Ab 19. April wird es laut der Ministerin eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen geben, und zwar zwei Mal in der Woche in Form von Selbsttests. Die teilweise umstrittene Testpflicht werde in der Corona-Betreuungsverordnung geregelt:

Schulministerin Yvonne Gebauer von privat
Schulministerin Yvonne Gebauer © privat

„Künftig ist der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Selbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Testpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und für sonstiges an der Schule tätiges Personal gleichermaßen“, schreibt Gebauer. Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, „können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen“.

Ausreichend Selbsttests vorhanden

Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung können, mit Erlaubnis der Schulleitung, die Tests zu Hause unter elterlicher Aufsicht machen. „In diesem Fall müssen die Eltern das negative Ergebnis schriftlich versichern.“ Nach Lieferschwierigkeiten sollen bis Ende dieser Woche ausreichend Selbsttests zur Verfügung stehen.

Ausgenommen von der Distanz-Regeln bleiben die Schüler in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II inklusive der Qualifikationsphase 1: Diese können sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf die Prüfungen vorbereiten. Auch die Abiturprüfungen sollen nach derzeitigem Stand wie geplant am 23. April beginnen.

„Eine Woche der Vorsicht“

Die Entscheidungen begründet Yvonne Gebauer damit, dass die Sicherheit aller am Schulleben Beteiligten Priorität habe. "Als Schul- und Bildungsministerin bin ich nach wie vor der Überzeugung, dass unsere Schulen im Interesse unserer Kinder als erstes geöffnet und als letztes geschlossen werden sollen. Eine Woche der Vorsicht ist angesichts der aktuellen Lage angemessen und in den Augen der Landesregierung notwendig.“

Für die Kitas gilt weiterhin der eingeschränkte Regelbetrieb, d.h. die Kinder werden wöchentlich zehn Stunden weniger betreut, als von den Eltern gebucht.

Artikel teilen: