Wie man unkompliziert seine eigene „Brauchtumszone“ einrichtet
LP-Randnotizen
- Kreis Olpe, 12.02.2022
- Verschiedenes
Kreis Olpe/Düsseldorf. Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist am Mittwoch, 9. Februar, in Kraft getreten. Erlaubt sind nun Karnevalsveranstaltungen in speziellen „Brauchtumszonen“. Aber ist das umsetzbar? Ich zeige euch anhand eines Beispiels, wie ihr eure eigene „Brauchtumszone“ völlig unkompliziert einrichtet. Vorgeschrieben ist eine feste Reihenfolge, die anhand folgender Schritte einzuhalten ist.
Schritt 1: Man benötigt vier Flaschen Bier. Diese „Grenzsteine“ markieren die „Brauchtumszone“. Hier seht ihr die Ein-Mann-Brauchtumszone, die genau 1 mal 1 Meter groß ist. Bei jeder weiteren Person muss diese Zone entsprechend vergrößert werden, damit der Sicherheitsabstand gewährleistet werden kann. Bedeutet: zwei Personen benötigen min. vier Quadratmeter, drei Personen neun Quadratmeter usw.
Schritt 2: Die Brauchtumszone benötigt selbstverständlich Absperrband. Das Standardabsperrband in rot-weiß ist für den karnevalistischen Zweck nicht ausreichend. Während es beim Bier noch Spielraum gibt, weisen die örtlichen Ordnungsämter darauf hin, dass für die Brauchtumszonen ausschließlich Luftschlangen verwendet werden dürfen. Verstöße werden damit geahndet, dass den Teilnehmern die Haare wahlweise grün oder pink gefärbt werden.
Schritt 3: Für die perfekte Karnevalsparty sollte man bei den Partysnacks keinesfalls geizen. Wer sich bei kalten Temperatur erwärmen möchte, für den sollte das ein oder andere geistige Getränk kein Tabu sein. Auf öffentlichen Plätzen sollte man unbedingt einen Zettel hinlegen mit dem Schriftzug „Brauchtumszone“.
Schritt 4: Das Karneval-Infektionsschutzgesetz des Landes NRW schreibt vor, dass das Getränk rechts des Absperrbandes keinesfalls in der Brauchtumszone konsumiert werden darf. Wer beim Konsum erwischt wird, der muss das Getränk mit dem C-Namen unverzüglich wegkippen und zur Strafe 20 Kniebeugen machen.
Schritt 5: Booster(n) ist gemäß Karneval-Infektionsschutzgesetz ausdrücklich erwünscht und hilft möglichen Symptomen entgegenwirken - sollte man trotz Verbot das Getränk rechts konsumiert haben. Vorsicht: Entscheidet man sich für den Cocktailklassiker „Flying Hirsch“ (linkes und mittleres Getränk mixen), so sollte man ihn nicht überdosieren.
Fazit: Die Einrichtung einer Brauchtumszone ist relativ einfach. Die Brauchtumszone sollte mit Luftschlangen markiert werden. Selbstverständlich dürfen Karnevalisten sich auch kostümieren. Getränke und Snacks dürfen nach Belieben konsumiert werden - mit Ausnahme einer mexikanischen Biersorte ist grundsätzlich alles erlaubt. Viel Spaß beim Nachmachen!
Ich wünsche allen Karnevalisten und allen Lesern - ob mit oder ohne Brauchtumszone - ein schönes Wochenende.
Adam Fox