Werthmann-Werkstätten: Betretungsverbot besteht weiterhin
- Kreis Olpe, 17.04.2020
In dem Erlass heißt es: „Sämtliche tagesstrukturierende Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Werkstätten, Tagesstätten oder sonstigen vergleichbaren Angebote) sowie Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation haben allen Nutzerinnen und Nutzern den Zutritt zu versagen.“ Dies gilt auch für die Werthmann-Werkstätten des Caritasverbandes Olpe.
Die bestehenden Regelungen bezüglich einer Notbetreuung gelten weiterhin. Weitere Infos unter www.werthmann-werkstaetten.de oder www.caritas-olpe.de.