Wenn der Riegel zufällt, wird’s einem mulmig

Adventkalender: In der Zelle kommen sehr nüchterne Gedanken


  • Kreis Olpe, 11.12.2015
  • Von Volker Lübke
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    Volker Lübke

    Redaktion

Stephan Ommer öffnet für LokalPlus die Türen im Gewahrsamstrakt der Polizeiwache Olpe. von s: Volker Lübke
Stephan Ommer öffnet für LokalPlus die Türen im Gewahrsamstrakt der Polizeiwache Olpe. © s: Volker Lübke

Kalt, mehr als nüchtern. Ich sitze auf der Pritsche und fühle mich sofort gefangen, obwohl die Tür, die Stephan Ommer für LokalPlus geöffnet hat, noch gar nicht wieder verriegelt ist. Schön ist es nicht – und von Advent ist ohnehin nichts zu spüren in der Ausnüchterungszelle auf der Polizeiwache Olpe.


Wer sich hier nach durchzechter Nacht wiederfindet, überlegt sich vermutlich bei der nächsten Sause zweimal, wie weit er geht. Trotzdem ist die Zelle immer mal wieder belegt, weiß Polizei-Pressesprecher Stephan Ommer: „Bei größeren Festen sogar regelmäßig.“
Zwei mal vier Meter, vom Boden bis zur Decke gefliest. Durch das Milchglasfenster fällt fahles Licht. Ich sitze auf der plastikbezogenen Matratze auf einer niedrigen Pritsche. Vor mir eine bodengleiche Toilette aus Edelstahl. Stephan Ommer schließt die Tür. Ein seltsames Gefühl. Ob alles in Ordnung ist, fragt er durch die Kontrollluke in der schweren Stahltür. Dann öffnet er wieder und zeigt uns die anderen Zellen im Gewahrsamstrakt der Wache.
Festhalten nur nach richterlicher Anordnung
Von Gefängnis oder gar Knast spricht hier niemand. Meistens geht es um Gefahrenabwehr, erklärt Ommer. Um Sachen, andere Personen oder auch den möglichen Verursacher selbst zu schützen, helfe manchmal nur, ihn festzusetzen. Möglich ist das aber nur nach richterlichen Anordnung, erklärt Ommer. „Die beantragen wir beim Staatsanwalt. Der wiederum legt den Fall dem zuständigen Richter beim Amtsgericht vor. Ohne diese Anordnung sind freiheitsentziehende Maßnahme nicht erlaubt.“ Das gilt übrigens auch im Fall einer Ausnüchterung. Bei Alkohol, Drogen, leichten Verletzungen und deutlichem Unwohlsein muss die Polizei sogar einen Arzt hinzuziehen, der die Gewahrsamsfähigkeit bescheinigt. Gegebenenfalls wird die Person ins Krankenhaus gebracht. Handelt es sich um Freiheitsentzug, müssen zwei Beamte zur Bewachung dort abgestellt werden. Die TV-Krimis lügen an dieser Stelle also keineswegs. „Da landet auch schon mal der normal-friedliche Familienvater in der Zelle“, sagt der Polizeibeamte: So etwas könne in Ausnahmesituationen alles passieren. „Mancher entschuldigt sich anschließend bei den diensthabenden Kollegen.“ – Andere werden renitent. „Auch das passiert regelmäßig“, sagt Ommer: „vor allem an Wochenenden…“
Einzig der Ausguss im Boden unterscheidet die Ausnüchterungszelle von den anderen drei Zellen. Dazu gibt es noch eine Großraumzelle, die aber so gut wie nie benutzt wird. Die Zellen in Attendorn und Lennestadt werden u.a. aus Personalmangel nicht genutzt; die festgehaltenen werden aus dem gesamten Kreisgebiet nach Olpe gebracht. Wenn nachts zwei Kollegen auf Streife sind, wäre Wachhabender allein. Das darf nicht sein.
Zur U-Haft in die nächste JVA
„Wir dürfen eine Person immer nur bis zum Abend des Folgetages festhalten“, erläutert Ommer die Gesetzeslage. Bei Straftaten werden die Zellen in der Kortemickestraße ebenfalls genutzt – während der ersten Vernehmung und erkennungsdienstlichen Überprüfung. Ordnet der Richter Untersuchungshaft an, wird der Tatverdächtige in die nächste JVA – meist nach Attendorn – verlegt. Als ich die Wache in der Kortemickestraße verlasse, atme ich tief durch. Und obwohl der Gewahrsamstrakt nichts von einem dunklen Verlies hat, blicke ich unweigerlich in den stahlblauen Himmel – und bin irgendwie froh, draußen zu sein.
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