Weniger Keuchhustenfälle im Kreis Olpe

AOK: Auffrischimpfung für Erwachsene wichtig


Keuchhusten kann insbesondere für Kinder eine ernste gesundheitliche Bedrohung darstellen. von AOK/hfr.
Keuchhusten kann insbesondere für Kinder eine ernste gesundheitliche Bedrohung darstellen. © AOK/hfr.

Kreis Olpe. Die Anzahl der nach dem Infektionsschutzgesetz gemeldeten Keuchhustenfälle im Kreis Olpe ist im vergangenen Jahr gesunken. Es wurden nur zwei Infektionsfälle gemeldet, in 2017 waren es noch neun.


Das berichtet die AOK NordWest auf Basis aktueller Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI). „Auch wenn die Zahlen rückläufig sind, raten wir, unbedingt die empfohlenen Impfungen bei Säuglingen und Kindern vorzunehmen. Aber auch die Auffrischungsimpfung bei Erwachsenen sollte nicht vernachlässigt werden“, sagt AOK-Regionsleiter Dirk Schneider.
Ernste Bedrohung für Kleinkinder
Gerade im ersten Lebensjahr stellt der Keuchhusten eine ernste gesundheitliche Bedrohung für Kinder dar. Immer wieder werden schwere Erkrankungsverläufe beobachtet. Die Impfung gegen Keuchhusten gehört zu den Kombinationsimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission ab dem dritten Lebensmonat empfohlen und von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.  Auffrischungsimpfungen sind im Alter von fünf bis sechs Jahren sinnvoll.

In Deutschland gibt es heute keine Pflichtimpfungen mehr. „Eltern sollten jedoch bedenken, dass sie durch vorbeugendes Impfen unter Umständen schwerwiegende Gesundheitsschäden von ihrem Kind abwenden können“, so Schneider.
Kein lebenslanger Schutz
Auch für Erwachsene wird die Auffrischungsimpfung gegen Keuchhusten empfohlen. Sie wird einmalig als Kombinationsimpfung mit der Impfung gegen Tetanus und Diphterie durchgeführt. „Zu der Impfung wird geraten, weil weder eine durchgemachte Erkrankung noch die empfohlene Grundimmunisierung im Kindesalter ein Leben lang vor der Erkrankung schützen", erklärt Schneider.
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