Weiteres Verfahren gegen Quarantänebrecher im Kreis Olpe eingeleitet
- Kreis Olpe, 22.04.2020
Kreis Olpe. Der Kreis Olpe teilt mit, dass erneut ein Quarantänebruch während der Corona-Virus-Epidemie bekannt geworden ist.
Die Quarantäneanordnung gilt auch bei einem negativen Testbefund weiterhin, da auch zu einem späteren Zeitpunkt noch Krankheitssymptome auftauchen können. Die Quarantäne darf erst verlassen werden, wenn zum Ende des vom Gesundheitsamt mitgeteilten Quarantäne-Zeitraumes mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr auftreten. Ein Verstoß gegen die Quarantänebestimmungen kann daher strafrechtlich geahndet werden und wird in jedem Fall entsprechend verfolgt.