Weihnachtspäckchen richtig auf den Weg bringen

Ärger ins Haus vermeiden


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Die Verbraucherzentrale hat Tipps zum richtigen Paketversand zusammengestellt. von Verbraucherzentrale NRW
Die Verbraucherzentrale hat Tipps zum richtigen Paketversand zusammengestellt. © Verbraucherzentrale NRW

Kreis Olpe. Weihnachtsgeschenke, die in der Zustellschleife hängen bleiben. Pakete, die nicht auftauchen oder ohne Benachrichtigung in der Nachbarschaft oder im weiter entfernten Paket-Shop abgegeben werden. Die Verbraucherzentrale hat Tipps für den richtigen Paketversand veröffentlicht.


„Wer sein Paket ausschließlich selbst entgegennehmen will, kann bei einigen Versendern beim Bestellen den kostenpflichtigen Service eigenhändig buchen. Dann darf der Bote das Paket nur dem Empfänger selbst oder jemandem aushändigen, der eine schriftliche Vollmacht zur Annahme der Sendung hat“, so der Rat von Anne Hausmann, Beratungsstellenleiterin der Verbraucherzentrale NRW in Lennestadt.


Vor dem Versand: Es ist wichtig, dass Name und Adresse vollständig und gut lesbar auf den Paketen angegeben sind. Wer eine Verpackung wiederverwertet, sollte die vorhandenen Barcodes entfernen oder überkleben. Auf die Verwendung von Bändern und Schleifen sollte verzichtet werden.

Die einzelnen Paketdienstleister bieten verschiedene Dienste an. So sehen manche nur einen Zustellversuch vor, andere kommen hingegen bis zu drei Mal an die Tür, bevor das Paket zurück an den Absender geschickt oder in einen Paketshop umgeleitet wird. Hier lohnt sich vor dem Versand ein Blick in die Zustellbedingungen.


Rechtszeitig losschicken: Damit die Geschenke pünktlich zum Fest beim Empfänger ankommen, sollte in der Vorweihnachtszeit ein ausreichendes Zeitpolster von sieben bis zu zehn Tagen für den Versand einkalkuliert werden.

Ersatzzustellung beim Nachbarn: Die meisten Paketdienste behalten sich in ihren Vertragsbedingungen die sogenannte Ersatzzustellung an Nachbarn vor. Grundsätzlich muss jedoch kein Nachbar ein fremdes Paket annehmen. Sobald der Empfang allerdings quittiert wird, muss das Paket sorgfältig verwahrt und darf dem Empfänger nicht einfach vor die Tür gestellt werden

Sorgfaltspflicht für Nachbarn

Denn dann haftet der Nachbar unter Umständen, falls die Sendung wegkommt oder Schaden nimmt. Wer ein Paket erwartet, sollte seinen Nachbarn am besten vorher informieren. Alternativ kann beim Paketdienstleister auch ein Wunschnachbar als Zustelladresse hinterlegt werden.

Verzögerte Lieferung: Paketdienstleister geben in ihren Geschäftsbedingungen Lieferzeiten für die Paketzustellung an. Dies sind jedoch nur unverbindliche Regellieferzeiten und keine garantierten Lieferdaten. Wer will, dass zu einem bestimmten Termin geliefert wird, sollte daher auf sogenannte Expresslieferungen der Paketdienste zurückgreifen.

Beschädigte Pakete: Pakete sind in der Regel versichert. Die Höchstgrenze bewegt sich je nach Transportunternehmen zwischen 500 und 750 Euro. Der Absender muss dem Paketdienstleister innerhalb von sieben Tagen melden, wenn die versandte Ware beschädigt wurde. Wenn beim Verschicken also etwas zu Bruch ging, sollte der Empfänger dies dem Absender umgehend mitteilen. Bei sichtbaren Schäden sollte der Zusteller dies gleich an der Haustür registrieren und bestätigen.

Unterschiedliche Leistungen

Paketverlust: Bei Paketen kann mit Hilfe der Paketnummer im Internet verfolgt werden, wo sie sich befinden. Hilft das nicht weiter oder geht die versandte Ware verloren, können Absender oder Empfänger dies dem Kundenservice melden und einen kostenlosen Nachforschungsauftrag stellen. Dabei muss der genaue Paketinhalt angeben und der Einlieferungsbeleg vorgelegt werden.

Ausnahme Päckchen: Den Weg der Leichtgewichte bis zu zwei Kilogramm verfolgt DHL grundsätzlich nicht. Einen Versicherungsschutz für Verlust gibt es bei dem Transporteur nur gegen Aufpreis. Hier lohnt sich ein Vergleich mit anderen Paketdienstleistern wie Hermes, GLS oder DPD.

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