Wegen drei Straftaten: 21-Jähriger zu Geldstrafe verurteilt

Zweimal versuchter Diebstahl und einmal Körperverletzung


 von Adam Fox
© Adam Fox

Kreis Olpe. Ein 21-jähriger serbischer Asylbewerber ist am Dienstag, 25. Mai, am Amtsgericht Lennestadt wegen drei verschiedener Delikte an drei verschiedenen Orten zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Euro verurteilt worden.


Die drei Straftaten wurden vom Angeklagten Igor A. zwischen September 2019 und April 2020 begangen, davon die erste am 13. September 2019 in Hamburg. Dort versuchte Igor A., eine Metallsäge inklusive dreier Sägeblätter aus einem Baumarkt zu entwenden. Dabei wurde er erwischt.

Die zweite Straftat passierte am 25. Februar 2020 in der Attendorner Innenstadt. Igor A. geriet in einen Disput mit einem anderen Jugendlichen, welcher damit endete, dass A. diesem mit der flachen Hand ins Gesicht schlug.

Die letzte der drei Straftaten fand am 22. April 2020 in einem Finnentrop Supermarkt statt. Wieder versuchte sich A. als Dieb, wieder wurde er des Diebstahls überführt. Diesmal handelte es sich bei dem Diebesgut um vier Armbanduhren im Wert von 50 Euro.

Täter bedauert seine Straftaten und zeigt sich reumütig

Igor A., der mittlerweile nicht mehr in Finnentrop, wohnt, sondern in einer Asylunterkunft in Ibbenbüren, wurde am Amtsgericht von Verteidiger Ilhan Kavak vertreten. Dieser gab an, dass Igor A. aus den Fehlern der Vergangenheit lernen möchte und eine harte Phase durchlaufen habe. Sein Vater sei früh gestorben und die Mutter sei nicht klargekommen mit der Erziehung von Igor und dessen Bruder.

Die Taten bereue er und bezeichne sie im Nachhinein als „reine Dummheit“. Als Wiedergutmachung habe er bereits dem Finnentroper Supermarkt 50 Euro zukommen lassen. Auch gegenüber dem Opfer aus Attendorn, welches vor Gericht geladen war, zeigte sich Igor A. reumütig und sagte: „War dumm von mir, tut mir leid.“

Nachdem Verteidiger und Angeklagter mit Hilfe einer Dolmetscherin zu den Vorfällen ihre Plädoyers hielten, verkündete Richter Stephan Schmelzer das Urteil. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldstrafe von 150 Euro eingestellt. Igor A. muss fünf Monatsraten à 30 Euro an die Mutter-Kind-Hilfe Olpe überweisen. Sollte der Angeklagte der Zahlung nicht nachkommen, wird das Verfahren wieder aufgerollt.

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