Was bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung zu beachten ist
Tipps der Verbraucherzentrale
- Kreis Olpe, 13.10.2023
- Verschiedenes
Kreis Olpe. In der Versicherungsbranche gilt es als sicher: Die Beiträge für Auto- und Motorrad-Versicherungen werden im kommenden Jahr teurer. Ein Anstieg um mindestens zehn Prozent gilt als ausgemacht, weil nach den Corona-Jahren die Unfallzahlen wieder steigen und die Inflation Reparaturen verteuert.

Somit ist der 30. November ein wichtiger Stichtag für Versicherte, die ihre Ausgaben senken möchten oder müssen. „Durch einen Wechsel von der teuersten zur günstigsten Versicherung lassen sich teilweise mehrere hundert Euro pro Jahr sparen“, erklärt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. „Wichtig ist jedoch, nicht nur auf den Preis zu schauen, sondern auch auf die versicherten Leistungen, sonst kann es im Schadensfall Ärger geben.“ Die Tipps der Verbraucherzentrale:

Eine Überprüfung des eigenen Kfz-Tarifs ist immer sinnvoll. Ein Wechsel kann sich durchaus lohnen, gerade auch nach vielen Jahren bei einem Versicherer. Denn die Unternehmen werben vor allem um Neukunden – diese erhalten deutlich mehr Preisnachlässe. Trotzdem lohnt sich eine Nachfrage beim eigenen Anbieter.

Viele Menschen nutzen Vergleichsportale. Das erscheint praktisch, hat aber Nachteile. Denn Vergleichsportale leben von Provisionen der Anbieter und bieten oft keinen vollständigen Marktüberblick, sondern nur eine Auswahl.

Deshalb ist es ratsam, auch direkt die Internetseiten verschiedener Versicherungen aufzurufen und die Tarife zu vergleichen. Wichtig: Wenn zeitlich möglich sollte eine Kündigung erst dann erfolgen, wenn der Vertrag vom neuen Versicherer bestätigt wurde.

Eine finanzielle Ersparnis ist nicht alles. Wichtig sind immer auch die Leistungen der Versicherung. So sollte neben einer hohen Versicherungssumme in der Haftpflichtversicherung die grobe Fahrlässigkeit im Kaskoschutz auf jeden Fall mitversichert werden.
Wechselwillige sollten sich von der bisherigen Versicherung unbedingt ihre Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) schriftlich bestätigen lassen. Teils erhält die Verbraucherzentrale Beschwerden darüber, dass der alte Versicherer der neuen Gesellschaft eine ungünstigere Einstufung genannt hat als tatsächlich in der Beitragsrechnung vermerkt war.
Die meisten Verträge in der Kfz-Versicherung orientieren sich am Kalenderjahr und enden am 31. Dezember. Dann ist der 30. November entscheidend, da die Kündigungsfrist einen Monat beträgt. Spätestens am 30. November muss also dem Kfz-Versicherer die fristgerechte Kündigung eines Versicherungsvertrags vorliegen.
Dafür ist ein formloses Schreiben ausreichend mit der Angabe der Versicherungsvertragsnummer, dem Fahrzeug, dem Kennzeichen und dem Datum der Kündigung (in der Regel zum 31. Dezember 2023). Ansonsten verlängert sich der Vertrag zum 1. Januar um ein weiteres Jahr.
Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung.




