Warnung vor Ausgaben-Dynamik

Bundesteilhabegesetz: Frank Beckehoff sieht Licht und Schatten


Die Mitglieder des Finanzausschusses des Landkreistages NRW mit Frank beckehoff (vorne, 3. von rechts) anlässlich ihrer Sitzung im Haus Opherdicke in Holzwickede. von Birgit Kalle, Kreis Unna
Die Mitglieder des Finanzausschusses des Landkreistages NRW mit Frank beckehoff (vorne, 3. von rechts) anlässlich ihrer Sitzung im Haus Opherdicke in Holzwickede. © Birgit Kalle, Kreis Unna

Der jetzt vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf zum Bundesteilhabegesetz sorgte bei der Sitzung des Finanzausschusses des Landkreistages NRW im Kreis Unna für intensive Diskussionen.


„Wir befürworten grundsätzlich das vom Gesetzentwurf verfolgte moderne Teilhaberecht für Menschen mit Behinderungen. Die Kreise stehen allerdings mit einer Vielzahl sozialer Aufgaben unter starken finanziellen Belastungen“, betonte der Ausschussvorsitzende, Landrat Frank Beckehoff (Kreis Olpe). „Gerade deshalb sehen wir die finanziellen Chancen des Entwurfs zum Bundesteilhabegesetz – und das, obwohl dieses Gesetz deutlich teurer werde. Es ist richtig: Der Entwurf enthält keine hinreichenden Maßnahmen, um die heutige Ausgabendynamik in der Eingliederungshilfe zu bremsen“, kritisierte Beckehoff. Es seien sogar an mehreren Punkten neue Ausgabendynamiken zu befürchten. Es ergäben sich damit auch Mehrbelastungen auf kommunaler Ebene. Der allergrößte Teil der zu erwartenden Mehrkosten beim Bundesteilhabegesetz werde langfristig jedoch auf den Bund sowie die Länder entfallen. Denn der Bund trage beträchtliche Kosten über die Grundsicherung bei Erwerbsminderung, während die Länder den Kommunen über das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) kostenerstattungspflichtig würden. Zu begrüßen sei, dass im nun beschlossenen Entwurf für die örtliche Bestimmung des zuständigen Leistungsträgers das Herkunftsprinzip gelten werde, so Beckehoff weiter.
Ziel: Teilhabe und Selbstbestimmung stärken
Der Entwurf zum Bundesteilhabegesetz soll die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stärken. Er sieht unter anderem vor, die Eingliederungshilfe in das Sozialgesetzbuch IX zu überführen. Im neuen Gesetz soll rechtlich nicht mehr zwischen ambulanten und stationären Wohnformen unterschieden werden. „Auf welcher Basis hier Leistungen gewährt werden sollen, ist – auch nach den jüngsten Änderungen – noch völlig unklar“, sagte Landrat Beckehoff. Ebenfalls kritisiert wurde, dass die Ansprüche von Menschen mit Behinderung in der Pflegeversicherung verkürzt bleiben sollen. Dies sei diskriminierend und das Gegenteil von Inklusion, also der Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderung. Der Landkreistag NRW fordert seit langem, diese Anspruchsverkürzung aufzuheben. (LP)
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