Vorsicht mit Böllern, Krachern und Co.
Silvesterfeuerwerk
- Kreis Olpe, 27.12.2023
- Verschiedenes
Kreis Olpe. Alle Jahre wieder werden zum Jahreswechsel von vielen Menschen Leuchtraketen, Böller und Co. Gezündet. Damit es mit dem Silvesterfeuerwerk klappt, gibt die Bezirksregierung Arnsberg wichtige Hinweise für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern.

In der Zeit vom Donnerstag, 28., bis Samstag, 30. Dezember, ist der Verkauf der begehrten Feuerwerkskörper erlaubt, abgebrannt werden dürfen sie aber nur am 31. Dezember und 1. Januar. Wer die Sicherheitshinweise beachtet und einige Tipps beherzigt, kann in der Silvesternacht Unfälle durch Böller, Kracher und Raketen vermeiden.
„Hände weg von Feuerwerkskörpern ohne Zulassung, sonst sind am Ende Ihre Hände weg“, warnt Klaus Dreisbach von der Bezirksregierung Arnsberg.

Die wichtigsten Merkmale sind das CE-Zeichen und die Registriernummer, beispielweise 0589-F2-1234 (0589 steht für die Prüfstelle, F2 für die Feuerwerkskategorie 2 und 1234 als fortlaufende Nummer).
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen, sondern dürfen nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. „Auch das Feuerwerk der Kategorie 1 darf nur an Personen ab 12 Jahren verkauft werden“, so Klaus Dreisbach. Bei den weit verbreiteten Mehrschussbatterien muss darauf geachtet werden, dass sie sicher aufgestellt werden, also nicht umfallen können. „Einmal angezündet, lassen sie sich nicht mehr stoppen!“

Hinweise zum sicheren Gebrauch der Feuerwerksartikel findet man in der Gebrauchsanleitung, die immer in deutscher Sprache aufgedruckt sein muss.

Besonders gefährlich ist das Aufsammeln und Anzünden nicht explodierter Böller. Hier sind die Zündschnüre meist komplett abgebrannt, so dass ein weiterer Zündversuch meist zur sofortigen Explosion führt.

In vergangenen Jahren waren auch sogenannte Himmelslaternen anlässlich des Jahreswechsels sehr beliebt, obwohl deren Verwendung in Nordrhein-Westfalen seit 2009 verboten ist. Sie sind schön anzuschauen, aber brandgefährlich, wie das verheerende Feuer im Krefelder Zoo in der Silvesternacht 2019/2020 gezeigt hat. Nun wird auch der Verkauf dieser gefährlichen Produkte untersagt.
Mitarbeiter der Bezirksregierung Arnsberg überprüfen, ob die Feuerwerkskörper im Handel richtig gelagert und die Vorschriften beim Weiterverkauf eingehalten werden. Dabei werden die zugelassene Höchstlagermenge sowie Fluchtwege und Notausgänge geprüft.
Die wichtigsten Tipps
Wer zugelassenes Feuerwerk kauft und die folgenden Tipps beachtet, kann die Risiken senken:
- Feuerwerkskörper nur im Freien verwenden.
- Vor dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern die Gebrauchsanweisung lesen und die Gefahrenhinweise beachten.
- Silvesterkracher nie länger als nötig in der Hand halten. Nach dem Anzünden rasch Sicherheitsabstand einnehmen.
- Feuerwerkskörper nicht am Körper – z. B. in der Hosentasche – tragen.
- Raketen brauchen eine sichere Abschussrampe, z. B. in Flaschen aufstellen. Darauf achten, dass Menschen, Tiere, Gebäude oder Fahrzeuge nicht gefährdet sind.
- Damit Raketen oder Knaller nicht nach hinten losgehen auf die Windrichtung achten.
- Knallen in direkter Ohrennähe schädigt das Trommelfell – daher Abstand halten.
- „Blindgänger“ auf keinen Fall noch einmal zünden.
- Keine „Basteleien“ an Feuerwerkskörpern.
- Ein griffbereiter Feuerlöscher kann im Notfall Schlimmeres verhindern.
