Vor Stundung unbedingt Restschuldversicherung prüfen

Tipp der Verbraucherzentrale Lennestadt


 von pixabay.com
© pixabay.com

Lennestadt/Kreis Olpe. Als Folge der Corona-Pandemie kommen viele Menschen in finanzielle Schwierigkeiten, einige können deshalb die Raten für ihren Verbraucherkredit nicht mehr bezahlen. Viele Banken und Sparkassen bieten daher an, die Ratenzahlungen zu stunden.


„Dies kann zwar für viele Kreditnehmer eine Erleichterung sein. Allerdings sollten sie vor einer Stundung unbedingt prüfen, ob stattdessen nicht eine gleichzeitig mit dem Kredit abgeschlossene Restschuldversicherung die Ratenzahlungen zumindest für einen gewissen Zeitraum übernehmen muss“, rät Anne Hausmann, Leiterin der Beratungsstelle Lennestadt der Verbraucherzentrale NRW. Eine Restschuldversicherung soll im Todesfall und häufig auch bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit einspringen.


Ob solch eine Versicherung abgeschlossen wurde, steht im Kreditvertrag. Wann sie zahlen muss, findet man im Kleingedruckten. So zahlen viele Versicherer zum Beispiel erst nach drei Monaten Arbeitslosigkeit.


„Bei Kurzarbeit wird oft gar nicht gezahlt“, weiß Hausmann. „Kreditnehmer sollten zunächst ihre Bank auf den bestehenden Versicherungsschutz ansprechen oder im Kleingedruckten nachlesen, an wen sie sich im Leistungsfall wenden müssen.“

Hausmann rät von solchen Versicherungen ab

Restschuld- oder Ratenschutzversicherungen werden bei Abschluss eines Ratenkredits häufig mit verkauft. „Sie sind teuer und zahlen aufgrund vieler Ausschlussklauseln nur selten und wenn, dann zeitlich stark begrenzt“, erklärt Hausmann.

„Sie verteuern den Kredit oft enorm, die Kosten für die Versicherung werden aber nicht im Effektivzins für den Kredit mit angegeben. Daher raten wir vom Abschluss einer solchen Versicherung ab.“


Tipp: Wer bereits eine Restschuldversicherung hat, die jetzt aber nicht zahlt, sollte prüfen, ob er sie kündigen oder sogar widerrufen kann. Dadurch kann dauerhaft die monatliche Kreditrate gesenkt werden. Beratungsstellenleiterin Hausmann: „Lassen Sie sich vor Kündigung oder Widerruf aber unbedingt schriftlich bestätigen, dass diese Schritte keine Auswirkungen auf den bestehenden Ratenkredit haben.“


Terminvergabe bei der Beratungsstelle Lennestadt für den Kreis Olpe unter Tel.:0 27 23/71 95 70.

Artikel teilen: