Volksbank Bigge-Lenne mit Jahresvorschau für ihre Kunden
Änderungen und Neuheiten 2020
- Kreis Olpe, 14.12.2019
Lennestadt/Kreis Olpe. Die Volksbank Bigge-Lenne weist Kunden auf Änderungen im Jahr 2020 hin.
Und nicht zuletzt wegen der Fußball-Europameisterschaft der Männer und der Olympischen Sommerspiele in Tokio ist das Jahr 2020 auch ein Jahr der sportlichen Großereignisse, denen man mit Vorfreude entgegensehen darf.
Für freudige Aussichten sorgen auch einige gesetzliche Neuerungen, die ab 2020 gelten. So gibt es Entlastungen für Familien, mehr Unterstützung für Studierende und auch auf dem Wohnungsmarkt treten einige Neuerungen in Kraft, die den Geldbeutel von Mietern und Bauherren schonen dürften. Bankkunden können sich im Jahr 2020 über neue digitale Möglichkeiten, neue Services und erweiterte Sicherheitsstandards freuen.
Griese weiter: „Die Auswirkungen des Niedrigzinsumfeldes auf den „klassischen Spargedanken“ unserer Mitglieder und Kunden ist massiv. Das Sparen auf Bankkonten, wie viele von uns es gelernt haben, ist im aktuellen Marktumfeld weder attraktiv noch sinnvoll. Hier sind wir gefordert, Aufklärung zu betreiben, und sehen hierin unseren genossenschaftlichen Beratungsauftrag.“
Um die persönliche Vorsorge nicht zu gefährden, ist hier ein rechtzeitiges Umdenken erforderlich. Das ausschließliche Sparen auf kaum verzinste Tagesgeldkonten sollte überdacht werden. Klassisches Banksparen ist heute nicht mehr gefragt, sinnvolles Investieren aber schon.
„Viele Menschen haben zu wenig Erfahrungen in der Wertpapieranlage. Hier gilt es Aufklärung zu betreiben. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, bei überschaubaren Risiken mehr aus seinem Geld zu machen. Es geht nicht darum, mit all meinen Ersparnissen zu spekulieren, sondern eine sinnvolle persönliche Vermögensstruktur für sich zu finden. Wir sehen im Niedrigzinsumfeld die Chance, einen Paradigmenwechsel in der Anlagementalität unserer Kunden zu erreichen! Dazu bieten wir persönliche Beratung an.“
Soziale Gerechtigkeit ist das große Thema des Jahres 2020. Einige Gesetzesänderungen sollen für eine Entlastung insbesondere einkommensschwacher Gruppen sorgen.
Mehr Kinderzuschlag
Familien mit kleinerem Einkommen dürfen sich über einen erhöhten Kinderzuschlag freuen. Dieser liegt nun bei 185 Euro. Zudem fällt der Kinderzuschlag nicht mehr sofort weg, wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden. Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, wird nur noch zu 45 Prozent statt wie bisher zu 50 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet.
Neues Jahr, neue Rechengrößen
Wie in jedem Jahr werden auch 2020 die Bezugsgrößen der Sozialversicherung an die Einkommensentwicklung angepasst. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung bestimmt, bis zu welchem Gehalt Beiträge für die deutsche Sozialversicherung gezahlt werden müssen. Sie wird für die jeweiligen Zweige der Sozialversicherung unterschiedlich festgelegt.
In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt sie bundeseinheitlich von 4.537,50 Euro auf 4.687,50 Euro pro Monat. Die Versicherungspflichtgrenze, ab der Bürger frei zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen können, steigt auf ein Jahreseinkommen von 62.550 Euro (2019: 60.750 Euro). Die Grenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt in den alten Bundesländern auf 6.900 Euro im Monat (2019: 6.700 Euro) und in den neuen auf 6.450 Euro im Monat (2019: 6.150 Euro).
Mehr Wohngeld
Durch die Wohngeldreform wird es ab 2020 für viele Haushalte mehr Geld geben, da das Wohngeld an die allgemeine Entwicklung der Mieten und nominalen Einkommen angepasst wird. Ab dem 1. Januar 2022 soll das Wohngeld dann regelmäßig, alle zwei Jahre, an die Miet- und Einkommensentwicklung angeglichen werden.
Förderung energetischer Gebäudesanierung
Besitzer von Eigenheimen werden vor allem im Zusammenhang mit dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung bei Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung unterstützt. Entsprechende Umbauten sollen vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029 durch einen Abzug von 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden. Förderfähig sind dabei Maßnahmen wie die Wärmedämmung von Wänden und Dächern oder die Optimierung bestehender Heizungsanlagen.