Visum, Duldung, Gestattung: Wie kann die Ausländerbehörde derzeit arbeiten?
LokalPlus-Interview
- Kreis Olpe, 10.11.2023
- Verschiedenes
- Von Kerstin Sauer
Kreis Olpe. Nach dem Hackerangriff auf die Südwestfalen IT sind zahlreiche Verwaltungen in Südwestfalen handlungsunfähig. Das hat unter anderem Auswirkungen auf die Arbeit der Ausländerbehörden - in welchem Ausmaß, das hat die Ausländerbehörde des Kreises Olpe im LokalPlus-Interview erläutert.

Wie kann bei der Ausländerbehörde im Moment agiert werden? Gibt es Dienstleistungen, wo die Ausländerbehörde aktuell handlungsfähig ist?
Die Ausländerbehörde arbeitet voll digital. Es besteht derzeit kein Zugriff auf die ausländerrechtlichen Vorgänge. Die Handlungsfähigkeit ist dadurch stark eingeschränkt.
Folgende Dienstleistungen werden angeboten:
- Verlängerung von Duldungen, Aufenthaltsgestattungen und Fiktionsbescheinigungen: Die Dokumente werden vor Ort und ohne Termin verlängert. Die Erlaubnis zu Beschäftigung bzw. Erwerbstätigkeit wird somit sichergestellt.
- Aushändigung bereits gelieferter Aufenthaltstitel: Nach Erhalt des PIN-Briefs kann der Aufenthaltstitel abgeholt werden.
- Einbürgerung: Bei Vorlage der Terminbestätigung können vereinbarte Termine zur Einbürgerung wahrgenommen werden. Neue Termine können derzeit nicht vergeben werden.

Folgende Dienstleistungen stehen in Kürze zur Verfügung:
- Ausstellung von Verpflichtungserklärungen
- Neuausstellung von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen
Folgende Dienstleistungen stehen momentan nicht zur Verfügung:
- Bearbeitung von Visa-Angelegenheiten
- erstmaliges Ausstellen eines Aufenthaltstitels
- Übertragung einer Niederlassungerlaubnis
- Adressänderung auf dem Aufenthaltstitel
Wie können Kunden die Ausländerbehörde aktuell kontaktieren?

Die Ausländerbehörde des Kreises Olpe ist unter Tel. 0175/80 45 725 und Tel. 0151/59 02 96 70 zu erreichen (montags bis freitags 8 bis 12 Uhr und montags bis donnerstags 14 bis 16 Uhr). Die Telefonnummern stehen auch auf der provisorischen Website www.kreis-olpe.de.
Zu den üblichen Öffnungszeiten der Ausländerbehörde ist auch eine persönliche Kontaktaufnahme möglich – die Anliegen werden den Möglichkeiten entsprechend bedient. Ein Kontakt per E-Mail ist derzeit nicht möglich. Daran wird gearbeitet.

Gibt es Zwischenlösungen bzw. Alternativlösungen für die Bereiche, wo die ABH handlungsunfähig ist? Wie ist beispielsweise. der Umgang mit Fällen in denen Aufenthaltserlaubnis/Visum/Duldung/Gestattung ablaufen?
Aufenthaltstitel – mit Ausnahme von Besuchsvisa – werden mit einer formlosen Fiktionsbescheinigung verlängert. Die Bestellung elektronischer Aufenthaltstitel ist derzeit nicht möglich.

Die Fiktionsbescheinigungen werden ausgestellt, wenn die Gültigkeit des Aufenthaltstitels acht Wochen unterschreitet. Für die Verlängerung müssen alle nötigen Unterlagen mitgebracht werden, vor allem aktueller Aufenthaltstitel und Zusatzblatt mit Nebenbestimmungen.
Die Erlaubnis zur Beschäftigung bzw. Erwerbstätigkeit wird somit sichergestellt.
Gibt es Perspektive, wann und wie eine Wiederaufnahme des Arbeitsbetriebes bei der Ausländerbehörde möglich sein wird?
Wann der Regelbetrieb wieder aufgenommen werden kann, ist derzeit nicht sicher vorhersagbar.
