Viele heimische Betriebe setzen in der Corona-Krise auf Kurzarbeit
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- Kreis Olpe, 31.03.2020

Kreis Olpe/Siegen. Die Ausbreitung des Corona-Virus hat massive Auswirkungen auf die heimischen Betriebe. Mit dem Instrument Kurzarbeitergeld können Arbeits- und Entgeltausfall im Betrieb zum Teil ausgeglichen und Arbeitslosigkeit verhindert werden.


Aktuell stellt sich die Situation jedoch um ein vielfaches herausfordernder dar: „Wir erleben eine Mischung aus Virus, Strukturwandel und Krise. War damals vor allem die Industrie von der krisenhaften Entwicklung betroffen, erkennen wir heute Meldungen von Kurzarbeit in nahezu allen Branchen: der Gastronomie- und Tourismusbereich meldet ebenso Kurzarbeit wie Friseurstudios oder Automobilzulieferer“, erklärt Daniela Tomczak, Chefin der Siegener Arbeitsagentur.

Planen Betriebe Kurzarbeit, so müssen sie dies zunächst bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Ohne eine entsprechende Anzeige ist später keine Zahlung möglich. Tritt die Kurzarbeit tatsächliche ein, kann der Betrieb innerhalb von drei Monaten die erforderliche Abrechnungsliste einreichen.
„An erster Stelle steht für uns die schnelle und unbürokratische Bearbeitung der Anträge – denn die Leistungsauszahlung hat für uns oberste Priorität. Aus diesem Grund haben wir das zur Bearbeitung eingesetzte Personal vervielfacht: Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld sind eine Pflichtleistung. Wer einen Anspruch hat, erhält diese Leistung“, verspricht sie.


