Verwirrung um Corona-Tests für Reisewillige – vorab nach Kosten erkundigen
Keine Testverpflichtung für Vertragsärzte
- Kreis Olpe, 16.10.2020
- Von Wolfgang Schneider
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Kreis Olpe. Viele Menschen im Kreis Olpe standen in den vergangenen Tagen in den Startlöchern für den Herbsturlaub, wurden aber durch die in mehreren Bundesländern geltenden Beherbergungsverbote für Urlauber aus Corona-Risikogebieten ausgebremst.
Am Donnerstagmittag, 15. Oktober, wurde die Regelung dann vom Kreis nach einem Gespräch mit Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe konkretisiert: „Die Kosten für die Testungen können die Arztpraxen, die dem Rahmenvertrag vom 24. Juli 2020 zwischen Landesregierung und Kassenärztlicher Vereinigung (KV) beigetreten sind, über die KV abrechnen, so dass für den Einzelnen keine Kosten entstehen.“
Die Kassenärztliche Vereinigung schreibt dazu auf ihrer Internetseite (Stand Donnerstag, 15. Oktober): „Es besteht keine Verpflichtung für Vertragsärztinnen und -ärzte, diese Tests bei asymptomatischen Personen auf deren Wunsch durchzuführen. Führen Praxen eine solche Wunschleistung vor Reiseantritt durch, sind sowohl die Abstrichleistung als auch die Laborleistung von den Reisewilligen nach vorheriger Aufklärung privat zu begleichen.“
Die LP-Redaktion rät: Vor dem Test unbedingt nachfragen, ob der Arzt dem entsprechenden Rahmenvertrag beigetreten ist oder nicht.