Verteilung medizinischer Masken an bedürftige Bürger in allen Rathäusern


Medizinische Mund-Nase-Masken. von Wolfgang Schneider
Medizinische Mund-Nase-Masken. © Wolfgang Schneider


Kreis Olpe. Die Kommunen des Kreises Olpe verteilen ab Montag, 22. Februar, medizinische Masken an bedürftige Bürger. Die Masken – je nach Kommune zwei bis drei pro Leistungsempfänger – werden im Rahmen einer Soforthilfe von der Landesregierung zur Verfügung gestellt. Die Ausgabe der Masken für die Leistungsbezieher nach dem SGB II erfolgt jeweils in den Rathäusern der Städte und Gemeinden im Kreis Olpe.

Ein Bedürftigkeitsnachweis ist bei der Abholung grundsätzlich nicht erforderlich. Die Verteilung an Kinder unter 14 Jahren ist nicht vorgesehen, da diese entweder – bis zum Schuleintritt – von der Maskenpflicht generell ausgenommen sind oder bis zur Beendigung des 13. Lebensjahres auch an Orten, an denen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht, eine Alltagsmaske tragen dürfen.

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