Verstoß gegen Maskenpflicht in Bus und Bahn kostet 150 Euro Bußgeld

Änderungen in Verordnungen


 von Symbol Pixabay.com
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Kreis Olpe. Änderungen in Verordnungen zur Corona-Pandemie sind am Mittwoch, 12. August, in Kraft getreten.


So ist der Verstoß gegen die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln in die Coronaschutzverordnung aufgenommen worden. Ein solcher Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet.
Bald Normalbetrieb in Kitas
Laut Coronabetreuungsverordnung besteht Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände und ab Klasse 5 grundsätzlich auch im Unterricht. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 31. August. Ausnahmen gibt es in bestimmten Fällen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist. Es gibt eine feste Sitzordnung im Unterricht, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.

Ab Montag, 17. August, nehmen die Kindergärten und -tagesstätten wieder den Regelbetrieb auf. Ab dann gilt wieder der vertraglich vereinbarte Betreuungsumfang. Dieser war bisher um jeweils zehn Wochenstunden gekürzt worden.
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