Versandpanne: Masken-Gutscheine für Kind (6) und verstorbene Frau

Berechtigungsscheine der Bundesregierung


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Mit diesen Berechtigungsscheinen können postalisch kontaktierte Personen FFP2-Masken in der Apotheke abholen. von Nils Dinkel
Mit diesen Berechtigungsscheinen können postalisch kontaktierte Personen FFP2-Masken in der Apotheke abholen. © Nils Dinkel

Kreis Olpe. Zahlreiche Menschen im Kreis Olpe erhalten in diesen Tagen Post von ihrer Krankenkasse. Darin befinden sich zwei Berechtigungsscheine, mit denen zwölf FFP2-Masken in einer Apotheke abgeholt werden können. Ein Schreiben der Bundesregierung ist beigefügt. Doch so mancher Empfänger ist über den Brief verwundert. Denn offenbar stehen die Gutscheine längst nicht allen Angeschriebenen zu.


In dem Schreiben heißt es unter anderem: „Die Corona-Pandemie schränkt unser aller Alltag ein, Ganz besonders gilt das für diejenigen, für die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf besteht. Deshalb hat die Bundesregierung beschlossen, Ihnen Schutzmasken mit hoher Schutzwirkung gegen eine geringe Eigenbeteiligung zur Verfügung zu stellen.“

Die Gutscheine berechtigen zweimal zur Abholung von sechs FFP2-Masken. Ein Eigenanteil von zwei Euro ist jeweils zu entrichten. Die restlichen Kosten für die deutschlandweite Aktion trägt die Bundesregierung.

Eigentlich sollen nur ältere Menschen ab 60 Jahren und chronisch Erkrankte Gutscheine der Bundesregierung für FFP2-Masken bekommen. Nach LokalPlus-Information hat unter anderem ein sechsjähriges Kind aus Olpe, eine 32-jährige kerngesunde Oberhundemerin sowie eine 2005 verstorbene Frau besagtes Schreiben erhalten.

Leser-Reaktionen

Update von Mittwoch, 17.30 Uhr:

Schon kurz nach der Veröffentlichung unseres Berichts haben uns auf Facebook und per Mail Reaktionen von weiteren LP-Lesern erreicht. Eine Leserin aus Olpe berichtet, ihre Tochter, „22 Jahre und kerngesund“, habe ebenfalls Gutscheine geschickt bekommen. In einem anderen Fall erhielt sogar eine Dreijährige das Schreiben mit den Berechtigungsscheinen. „Ich habe keine Post bekommen, obwohl ich Diabetikerin bin“, schreibt eine weitere Leserin auf der Facebook-Seite von LokalPlus.

„Auch ich, 42 Jahre, gesund, keine Vorerkrankungen, keine Risikoschwangerschaften, hatte heute in der Post das Schreiben von der Bundesregierung. Ein Bekannter, noch keine 40 Jahre, auch keine Vorerkrankungen, ebenfalls. Wir haben uns gewundert und konnten es uns nicht erklären. Scheinbar sind es keine Einzelfälle“, heißt es in der Mail einer Leserin. Eine 28-Jährige, nach eigenen Angaben völlig gesund, meldete sich ebenfalls per Mail und berichtete, sie habe das Schreiben erhalten.

Personengruppen strikt festgelegt

Ursprünglicher Bericht von Mittwoch, 15 Uhr:

Warum? Jens Kuschel, Pressesprecher der AOK Nordwest, erklärte auf LokalPlus-Nachfrage, prinzipiell gehörten Menschen ab 60 Jahren sowie chronisch Erkrankte, also etwa Krebskranke, Asthmatiker oder von Diabetes Typ 2 Betroffene, sowie auch Frauen, die eine Risikoschwangerschaft hatten, zu dem genau festgelegten Personenkreis.

„Warum teils aus ihrer Sicht kerngesunde Menschen diese Gutscheine erhalten, muss man im Einzelfall klären. Von Toten, die seitens der AOK Post bekommen haben könnten, ist mir nichts bekannt“, so Kuschel. Es könne auch eine Diagnose aus der Kindheit eine Rolle für den Erhalt der Berechtigungsscheine gespielt haben, so der AOK-Pressesprecher.

1,2 von 2,9 Millionen AOK-Versicherten berechtigt

Von 2,9 Millionen gesetzlich Versicherten bei der AOK Nordwest seien etwa 1,2 Millionen anspruchsberechtigt., so Kuschel. Er betonte, dass die gesetzlichen und privaten Krankenkassen bei der Bestimmung der Personengruppen kein Mitspracherecht gehabt hätten. Diese fungierten lediglich als Dienstleister.

Der Druck erfolge durch die Bundesdruckerei, damit die Berechtigungsscheine fälschungssicher seien. „Es rufen viele Versicherte wegen der Berechtigungsscheine an. Sie pochen auf die Gutscheine. Wir hängen da aber am Tropf des Bundes. Wenn die Gutscheine nicht da sind, können wir sie nicht weiterverschicken“, erklärte Kuschel zu Verzögerungen beim Gutscheinversand.

Im Dezember hätten Berechtigte bereits Masken in Apotheken abholen können. Ein nahtloser Übergang sei jedoch nicht möglich gewesen, so der Pressesprecher der AOK Nordwest.

Priorisierung festgelegt

Auch die Priorisierung für den Versand sei gesetzlich festgelegt worden. Zunächst seien alle Menschen ab 75 Jahren angeschrieben worden. Dann seien alle ab 70 Jahren und chronisch Erkrankte kontaktiert worden. Die Generation zwischen 60 und 70 Jahren werde noch Post bekommen.

Update von Mittwoch, 17.30 Uhr:

„Der versehentliche Versand an Verstorbene ist nach den einheitlichen Kriterien zur Datenselektion nur in dem Fall möglich, wenn die Person nach dem 15. Dezember 2020 verstorben ist. Das war der Stichtag für die Datenselektion. Nach diesem Stichtag Verstorbene können somit leider nicht nachträglich aus den Datensätzen entfernt werden. Uns ist kein Fall bekannt, in dem ein seit Jahren Verstorbener angeschrieben wurde“, erzählt Tobias Klingen, Landespressesprecher bei der Barmer, auf Nachfrage von LokalPlus..

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