Vermieterbefragung im Kreis Olpe
Kreisverwaltung bittet um Unterstützung
- Kreis Olpe, 16.09.2020
Kreis Olpe. Wie hoch sind die ortsüblichen Wohnungsmieten im Kreis Olpe? Welche Kosten gelten als angemessen bei der Bewilligung von Sozialhilfeleistungen? Diese Fragen sollen nun unter anderem mittels eines qualifizierten Mietspiegels beantwortet werden. In diesem Zusammenhang bittet der Kreis Olpe ausgewählte Vermieter im Rahmen einer stichprobenhaften Befragung um ihre Unterstützung.
Ein Mietspiegel dient Mietern und Vermietern gleichermaßen als Orientierungshilfe zur Bestimmung der Miethöhe bei Mietpreisverhandlungen. Auf seiner Grundlage können sich die Mietparteien in einem fairen Ausgleich einigen, ohne selbst Vergleichsobjekte zu ermitteln oder erhebliche Kosten für Gutachten aufwenden zu müssen.
Dieses „Schlüssige Konzept“ soll hinreichend Gewähr dafür bieten, dass die hierfür maßgeblichen Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarktes wiedergegeben werden und sozialhilferechtlich angemessene Mietkosten gezahlt werden.
Mit der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels und eines „Schlüssigen Konzepts“ hat der Kreis Olpe das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte aus Hamburg beauftragt. Um das Miet-preisniveau im Kreisgebiet zuverlässig und repräsentativ ermitteln zu können, wird eine möglichst breite Datengrundlage benötigt. Hierzu wird in Kürze eine stichprobenhafte Befragung von Vermieterinnen und Vermietern durchgeführt.
Die Daten werden anonymisiert erhoben, und die zum Abschluss erstellte Übersicht lässt keinen Rückschluss auf einzelne Mieter oder Vermieter zu. Der Datenschutz wird zu jeder Zeit gewahrt. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.