Vereine mit Vereinshäusern können im Kreis Olpe profitieren

Gelder für Klimaschutzmaßnahmen


Symbolfoto: Der Sportplatz des FSV Gerlingen. von Nils Dinkel
Symbolfoto: Der Sportplatz des FSV Gerlingen. © Nils Dinkel

Kreis Olpe. Die Grünen im Kreis Olpe und in der Gemeinde Wenden machen darauf aufmerksam, dass für Vereine mit Vereinshäusern wieder Gelder für Klimaschutzmaßnahmen bereit stehen.


„Jetzt ist die beste Zeit Zuschussanträge zu stellen. Auch wenn durch Corona gerade in der Vereinsarbeit vieles zum Erliegen gekommen ist, sollte an die Zeit danach gedacht werden. Da die Energiepreise steigen ist ein investieren in Klimaschutzmaßnamen finanziell und ökologisch sinnvoll“, berichtet Michael Bieker der Vorsitzender des Sport- und Kulturausschuss in der Gemeinde Wenden ist.

„Der Haushaltsansatz ist in der Gemeinde Wenden von 100.000 Euro im Jahr 2020 auf 300.000 Euro im Jahr 2021 in der Gemeinde Wenden erhöht worden“, so Bieker. Entsprechend den Förderrichtlinien der Gemeinde Wenden betrage die Höhe der Fördersumme für investigative Klimaschutz- und Energiesparmaßnahmen 75 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten; höchstens jedoch 50.000 Euro.

Gemeindezuschuss kombinierbar

Der Zuschuss der Gemeinde ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar. Die Summe aller beantragten Fördergelder darf die tatsächlich veranschlagten Kosten nicht überschreiten. Auskunft erteilt Michael Grebe (Tel.: 0 27 62/40 62 08) bei der Gemeindeverwaltung Wenden.

Zudem hat der Rat der Gemeinde Wenden ein 100 Dächer Programm beschlossen. „Auch hier können Vereine deren Eigentum in der Gemeinde Wenden stehen bei der Installation einer Photovoltaikanlage ab dem 1. April 2021 einen Zuschuss von 1.000 Euroerhalten“, erklärt Elmar Holterhof als Fraktionsvorsitzender der Grünen-Fraktion in Wenden, der auch stellvertretender Vorsitzender im Ausschuss für Sport und Kultur beim Kreis Olpe ist.

Ebenfalls werde der Kreis Olpe seine Sportförderung auf mindestens 100.000 Euro erhöhen. „Wir werden einen Antrag stellen, die Summe auf 200.000 Euro zu erhöhen“, so Holterhof.

Förderungen auch für Sanitär- und Heizungsanlagen

Gemäß der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Sports im Kreis Olpe ( Sportförderrichtlinien) werden die Ausgaben etwa für die Instandsetzung von Armaturen und Wasserleitungen von Sanitäranlagen sowie Heizungsanlagen in Umkleidegebäuden nach Ablauf von 15 Nutzungsjahren mit bis zu 20 Prozent der Ausgaben, höchstens jedoch mit 2.000 Euro gefördert.

Auskunft erteilt hier Meinolf Zeppenfeld (Tel.: 0 27 61/8 12 46) bei der Kreisverwaltung Olpe. Darüber hinaus gibt es noch das Förderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ des Landes NRW und die Förderung von Klimaschutzprojekten durch den Bund.

Hierzu zählt auch die Umrüstung von Flutlichtanlagen auf LED-Technik. „Gerade in den Vereinen wird sehr viel ehrenamtliche Arbeit geleistet, die nicht hoch genug angerechnet werden kann. Hiermit können Kosten gespart und Klimaschutz umgesetzt werden“, sagt Holterhof.

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