Verbraucherzentrale rät zur Vorsorge vor Rückstauschäden

Starkregen setzt Keller unter Wasser


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Das Kanalsystem kann die Wassermassen nicht fassen. Wenn das Wasser aus dem Kanal in den Hausanschluss drückt, können Keller volllaufen. von privat
Das Kanalsystem kann die Wassermassen nicht fassen. Wenn das Wasser aus dem Kanal in den Hausanschluss drückt, können Keller volllaufen. © privat

Kreis Olpe. Anhaltender Starkregen und Hochwasser haben die kommunale Kanalisation in den vergangenen Tagen in vielen Orten zum Überlaufen. Gebracht. Die Abwasserkanäle konnten die gewaltigen Niederschlagsmengen nicht mehr aufnehmen und ableiten.


Die Folge: Tief liegende Hauseingänge, Keller und Souterrainräume liefen voll. Schmutzwasser, das durch Rückstau aus dem Kanal in die Gebäude zurückgedrängt wird, hinterließ Schäden an Wänden, Böden und Einrichtung.

„Für alle Schäden durch Rückstau haften Hausbesitzer selbst. Sie sollten deshalb rechtzeitig geeignete Vorkehrungen treffen, um sich vor Überflutung und Rückstau bei Starkregen in den eigenen vier Wänden zu schützen“, empfiehlt Fatma Özkan, Leiterin des Projekts “Klimafolgen und Grundstücksentwässerung“ bei der Verbraucherzentrale NRW.

Expertentipps

Zum Schutz vor Rückstau gibt die Expertin folgende Tipps:

  • Souterrainwohnungen und Räume unterhalb des Straßenniveaus, die über Toilette oder Wasseranschluss verfügen, sind bei Rückstau besonders gefährdet.
  • Von daher sollte schon bei der Bauplanung auf vermeidbare Abflüsse verzichtet werden.
  • Ungenutzte Abläufe in Bestandsgebäuden sollten verschlossen werden.
  • Bei genutzten Wohnräumen unterhalb des Straßenniveaus kann nur eine Hebeanlage das Gebäude angemessen schützen.
  • Kostengünstiger als Hebeanlagen sind Rückstauklappen, die aber nicht für einen Abfluss des Wassers sorgen können. Sie schützen das Gebäude im Falle eines Rückstaus lediglich vor dem Eindringen von Wasser aus dem öffentlichen Kanal.
  • Bei längerer Abwesenheit sollten sämtliche Rückstauklappen verriegelt und alle Fenster im Keller fest verschlossen werden.
  • Die Entsorgung von Abfällen über die Toilette kann dazu führen, dass diese in der Rückstauklappe hängen bleiben und so den Rückstauschutz blockieren.
  • Um eine Immobilie rückstausicher zu machen, ist mit dem ausführenden Sanitärfachbetrieb zu klären, wo die Rückstausicherung angebracht werden muss.
  • Bei der Planung eines Neubaus sollte der Rückstauschutz vom Architekturbüro bedacht werden.


Nicht automatisch mitversichert

Auch mit Blick auf die Absicherung im Schadensfall ist einiges zu berücksichtigen:

  • Kommunen haften nicht für Rückstauschäden an privaten Häusern. Diese sind auch nicht in der privaten Hausrat- und Wohngebäudeversicherung automatisch mit abgedeckt.
  • Das Rückstaurisiko muss explizit innerhalb einer Elementarschadenversicherung abgesichert werden.
  • Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden, sonst riskieren Eigentümer bei Schäden ihren Versicherungsschutz.
  • Im Schadensfall können Versicherungen einen Nachweis über die regelmäßige Wartung von Rückstausicherungen verlangen.
  • Um Ärger mit der Versicherung zu vermeiden, sollte die eigene Wartung vorsorglich dokumentiert werden. Viele Fachbetriebe bieten auch Wartungsverträge an.
Online-Seminar im August

Wie sich Grundstückseigentümer vor Unwetterfolgen wirksam schützen können und welche rechtlichen oder versicherungstechnischen Aspekte beachtet werden müssen, beantwortet Dr. Ute Rose von der Verbraucherzentrale NRW am Mittwoch, 18. August, 17 Uhr, in einem Online-Seminar für Interessenten im Kreis Olpe.

Das Seminar findet in Kooperation mit der Beratungsstelle Lennestadt statt. Die Teilnahme ist kostenlos und kann auch über Telefoneinwahl erfolgen. Kostenlose Anmeldung unter (02723) 719 570. Spontan Entschlossene finden den Link zum Zoom-Zugang über die Internetseite der Verbraucherzentrale Lennestadt:

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