Verbraucherzentrale NRW warnt vor falschen Inkasso-Schreiben
Betrügerische Abzocke erkennen
- Kreis Olpe, 29.08.2021
- Wirtschaft
Kreis Olpe. Falsche Inkasso-Schreiben sorgen derzeit für Verunsicherung bei Verbrauchern in NRW. Verschiedene Firmen, darunter die EU Forderungs AG, die RIGO Forderungs AG und die RIGOVA Forderungs AG, verschicken Briefe, in denen sie rund 270 Euro für ein angebliches Glücksspiel-Abo fordern. Die Firmen drohen mit Mahnbescheiden, Zwangsvollstreckungen, Pfändungen sowie Schufa-Einträgen und schüren damit Angst und Sorge bei Verbrauchern.
„Wer ein falsches Inkasso-Schreiben erhält, sollte darauf keinesfalls reagieren und Anzeige bei der Polizei erstatten”, rät Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. „Grundsätzlich empfehlen wir, Inkasso-Schreiben sorgfältig zu prüfen. Denn auch wenn tatsächlich ein Zahlungsverzug vorliegt, können die Forderungen überhöht sein.” Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wie man Betrugsmaschen erkennt und worauf bei Inkasso-Schreiben generell zu achten ist.
Jedes Inkassobüro muss registriert sein. Es benötigt einen entsprechenden Registrierungsbescheid der zuständigen Aufsichtsbehörde. Die Registrierung kann im Rechtsdienstleistungsregister kostenfrei überprüft werden. Häufig fallen falsche Inkasso-Schreiben bereits durch typische Merkmale ins Auge wie Rechtschreibfehler, ausländische Kontodaten, fehlende Pflichtangaben oder die Androhung von weitreichenden Konsequenzen, die die Betroffenen verunsichern sollen.
Seriöse Inkassounternehmen kommunizieren transparent und gehen auf Einwände ein. Bereits aus dem ersten Schreiben des Inkassounternehmens muss hervorgehen, für wen die Bezahlung der Forderung zu erfolgen hat. Darüber hinaus müssen sowohl Vertragsgegenstand als auch Datum des Vertragsschlusses konkret benannt werden.
Mögliche Zinsen und Inkassokosten müssen nachvollziehbar aufgeführt werden. Ein seriöses Inkassobüro setzt zudem eine angemessene Frist zum Ausgleich der Forderung. Wie ein seriöses Inkasso-Schreiben aufgesetzt ist, zeigt im Detail der interaktive Inkassobrief auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW.
Wer ein Inkassoschreiben erhält, sollte prüfen, ob er dem Unternehmen tatsächlich Geld schuldet und ob er mit der Zahlung in Verzug ist. Wer zwar einen Vertrag abgeschlossen hat, aber sicher ist, dass kein Zahlungsverzug vorliegt, sollte den Forderungen schriftlich widersprechen und den Brief per Einwurfeinschreiben versenden. Bei einem offensichtlichen Betrugsversuch können Betroffene Anzeige bei der Polizei erstatten und müssen ansonsten nicht auf das Schreiben reagieren.
Entgegen weitläufiger Meinungen kann ein Zahlungsverzug auch ohne vorheriges Mahnschreiben vorliegen, zum Beispiel wenn eine Rechnung mit Mahnhinweis ausgestellt oder wenn im Vertrag eine konkrete Zahlungsfrist vereinbart worden ist. Das Unternehmen muss dann kein weiteres Mahnschreiben verschicken. Der Zahlungsverzug liegt automatisch nach Ablauf der Frist vor.
Rechnungen von Inkassobüros sollten sorgfältig geprüft werden. Oft sind Rechnungen überhöht. Wenn das Inkassounternehmen Kontoführungskosten in Rechnung stellt, müssen diese nicht bezahlt werden. Die Kontrolle der Forderung und der Eingang der Zahlung gehören zur allgemeinen Geschäftstätigkeit des Inkassounternehmens und sind schon über die Inkassogebühr gedeckt.
Diese basiert auf Preisen und Konditionen, die die Inkassounternehmen mit ihren Auftraggebern vereinbart haben. Die Höhe dieser Kosten hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Um Preistreiberei zu verhindern, sind die Inkassokosten für die Inkassodienstleister gesetzlich gedeckelt.
Macht das Inkassounternehmen Zinsforderungen geltend, muss es detaillierte Angaben zur Berechnung der Zinsen machen. Das heißt, es muss den Zinssatz und den Zeitraum, für den die Zinsen geltend gemacht werden, angeben. Zinsforderungen sind laut Gesetz in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins zulässig.
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