Verbraucherzentrale NRW erklärt Dezember-Berechnung für Gaskunden

Dezember-Entlastung bei Gas


Gas-Kunden können bereits jetzt ausrechnen, wie hoch ihre Entlastung ist. von Verbraucherzentrale NRW
Gas-Kunden können bereits jetzt ausrechnen, wie hoch ihre Entlastung ist. © Verbraucherzentrale NRW

Kreis Olpe. Bei Haushalten mit Gasheizung übernimmt der Staat für Dezember 2022 die monatliche Zahlung. Dies gilt für private Haushalte und kleine bis mittlere Unternehmen.


„Die Entlastung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst wird der Dezemberabschlag erlassen, mit der Jahresrechnung wird aber nochmal genau nachgerechnet“, erklärt Anne Hausmann Leiterin der Verbraucherzentrale NRW in Lennestadt für den Kreis Olpe.

„Mit unserem Online-Rechner sehen Verbraucher schon jetzt, wie hoch ihre tatsächliche Entlastung sein wird.“ Dazu gibt die Verbraucherzentrale NRW weitere Tipps, was private Haushalte jetzt zusätzlich zur Dezember-Entlastung bei Gas wissen sollten.

Möchten Verbraucher wissen, wie ihre persönliche Dezember-Entlastung beim Gasabschlag ausfällt, müssen sie nur ihre letzte Jahresabrechnung bereithalten und ihren aktuellen Bruttopreis je Kilowattstunde für Dezember 2022 kennen.

Vermieter kann helfen

Falls Mieter die aktuellen Bruttopreis nicht wissen, können sie diesen bei ihrem Vermieter in Erfahrung bringen. Die Entlastung berechnet sich aus den aktuellen Dezemberpreisen multipliziert mit einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Versorger im September 2022 für den Haushalt prognostiziert hatte. Zusätzlich bekommt man den anteiligen Grundpreis für Dezember erstattet.

Erfolgt die monatliche Zahlung des Gasabschlags per Einzugsermächtigung, bucht der Energieversorger den Betrag nicht ab oder überweist den gleichen Beitrag. Verbraucher sollten jetzt kontrollieren, ob die Abbuchung für Dezember tatsächlich ausgesetzt wurde oder ob sie eine Gutschrift vom Anbieter erhalten haben.

Dezember-Abschlag nicht überweisen

Ist der Energieversorger nicht tätig geworden, ist dieser schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen. Verbraucher, die per Dauerauftrag oder per monatlicher Überweisung ihren Gasabschlag zahlen, müssen die Zahlung für Dezember nicht vornehmen.

Wenn sie dennoch überweisen, bekommen sie die Entlastung mit der Jahresrechnung im kommenden Jahr gutgeschrieben. Mieter ohne eigenen Gasliefervertrag erhalten die Entlastung in der Regel erst mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung. In Ausnahmefällen kann aber auch schon eine Entlastung im Dezember erfolgen.

Staatliche Hilfs-Maßnahme

Die Übernahme des Dezemberabschlags ist eine kurzfristige staatliche Maßnahme in der Energiekrise. Die Berechnung des korrekten Entlastungsbetrags erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, so dass Energieversorger erst mit der nächsten Jahresrechnung den genauen Entlastungsbeitrag für den Dezember 2022 ermitteln.

Ist der aktuelle Dezember-Abschlag zu hoch bemessen und die tatsächliche Entlastung ist geringer, müssen Verbraucher eventuell nachzahlen. Ist der derzeitige Monatsabschlag für Gas zu niedrig angesetzt, wird der Anbieter bei der nächsten Jahresrechnung entsprechend ein Guthaben auszahlen.

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