Verbraucherzentrale mit Tipps bei knapper Kasse

Zahlungsaufschub läuft aus


Die Verbraucherzentrale hat Tipps zusammengestellt, wie man mit coronabedingten Geldsorgen umgehen kann. von Nils Dinkel
Die Verbraucherzentrale hat Tipps zusammengestellt, wie man mit coronabedingten Geldsorgen umgehen kann. © Nils Dinkel


Kreis Olpe. Viele Haushalte im Kreis Olpe müssen infolge der Corona-Pandemie finanzielle Einbußen verkraften. Bundestag und Bundesrat hatten deshalb ein Gesetz beschlossen, das von der Corona-Krise betroffene Verbraucher unterstützt. Dies ist jedoch am Dienstag, 30. Juni, ausgelaufen. Die Verbraucherzentrale hat Tipps zusammengestellt.

„Wer zum Beispiel seinen Job verloren hat oder in Kurzarbeit ist, musste von April bis Juni ständige Rechnungen wie Strom, Gas, Wasser oder Telefon erst mal nicht zahlen. Auch bei der Miete gab es einen Zahlungsaufschub und Kreditraten wurden gestundet“, erklärt Anne Hausmann, Leiterin der Beratungsstelle Lennenstadt der Verbraucherzentrale NRW.

„Nun müssen Verbraucher, die das in Anspruch genommen haben, alle Zahlungen nachholen“, betont Hausmann. Für Menschen, bei denen das Geld weiterhin knapp ist, kann die Lage ohne die Aufschubregelung noch schwieriger werden. Die Verbraucherzentrale NRW zeigt Handlungsmöglichkeiten auf.
Verbraucherzentrale empfiehlt Kontaktaufnahme
Miete: Wegen Corona von April bis Juni gestundete Mieten müssen spätestens bis Juni 2022 bezahlt werden. Bei weiteren Zahlungsschwierigkeiten ist der Vermieter zu kontaktieren.

Strom, Gas, Wasser, Telefon, Internet: Hier gilt: Nach dem 30. Juni werden die bis dahin aufgeschobenen Beträge sofort in einer Summe fällig. Die Experten empfehlen den zeitnahen Austausch mit dem Anbieter oder Energieversorger über Zeitpunkt und Art der Nachzahlung. Vieleicht ist Ratenzahlung möglich.

Kredite: Die Stundung von Zins oder Tilgung für Raten- oder Immobilienkredite läuft ebenfalls am 30. Juni aus. Wurde keine individuelle Regelung getroffen, ist ab dem 1. Juli wieder die jeweils fällige Rate zu zahlen. Da sich nach der gesetzlichen Regelung alle weiteren Fälligkeiten kostenfrei um die gestundeten Monate nach hinten verschieben, verlängert sich der Kreditvertrag entsprechend. Wurde abweichend hiervon eine wirksame individuelle Vereinbarung mit dem Kreditinstitut getroffen, ist entscheidend, was darin geregelt ist.

Versicherungen: Dass man Beiträge aussetzen kann, galt bis Ende Juni für Pflichtversicherungen wie die private Krankenvoll- und Pflegepflichtversicherung sowie die Kfz-Haftpflicht. Wenn aufgelaufene oder die neu fälligen Prämien nicht gezahlt werden können, könnten Versicherte nach einer Stundung der Beiträge fragen.

Zusätzliche staatliche Hilfen: Damit sich kein Schuldenberg auftürmt, können sich Betroffene nach staatlichen Hilfen erkundigen, wenn sich Ihre berufliche Situation ändert und/oder das Geld ausgeht. Erst mit dem Antrag kann die Auszahlung beginnen. Dauert die Bewilligung etwas länger, gibt es meist rückwirkend Geld.

Mögliche Leistungen, die Betroffene aktuell unterstützen könnten, sind Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Wohngeld, Aufstockungsleistungen nach SGB II/Hartz IV

Informationen und rechtliche Hilfestellungen auch bei der örtlichen Verbraucherzentrale.
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