Verbraucherzentrale Lennestadt zeigt Fallen beim Vertragsabschluss auf

Kundenärger im Telefonshop


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Anne Hausmann und Anke Müller. von Nils Dinkel
Anne Hausmann und Anke Müller. © Nils Dinkel

Altenhundem/Kreis Olpe. Anlässlich des Weltverbrauchertages am Dienstag, 15. März, hat die Verbraucherzentrale NRW bei einer Marktbegehung die Einhaltung neuer gesetzlicher Bestimmungen überprüft. „Handy-, Internet- und Telefonverträge sorgen immer wieder für Ärger bei Verbrauchern im Kreis Olpe“, wissen Anke Müller und Anne Hausmann aus ihrem beruflichen Alltag zu berichten.


In einem Mediengespräch informierten sie über die lokalen und überregionalen Ergebnisse der Marktbegehung. Hintergrund hierfür seien umfangreiche Gesetzesänderungen gewesen, die am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten seien.

„Änderungen, die für mehr Verbraucherschutz stehen sollen“, so Anne Hausmann. Den Weltverbrauchertag will die Verbraucherzentrale nutzen, um für Achtsamkeit vor der Unterschrift zu sensibilisieren und dafür, Irrtümer auszumerzen.

Verbraucher sähen sich häufig falsch beraten, erhielten unpassende und intransparente Angebote und Anbieter kämen ihrer Informationspflicht nicht nach. Außerdem werden laut Verbraucherzentrale NRW viele Verträge ungewollt geschlossen.

Kündigungsfrist verkürzt

Wichtigste Änderungen im Telekommunikationsgesetz sind laut Verbraucherzentrale kürzere Kündigungsfristen nach der maximal 24-monatigen Vertragslaufzeit. Dann können Verträge jederzeit mit vierwöchiger Kündigungsfrist gekündigt werden. Außerdem müssen Anbieter ihren Kunden einmal jährlich über den optimalen Tarif informieren. Laut Verbraucherzentrale sind die Anbieter inzwischen verpflichtet, eine verständliche Vertragszusammenfassung in Textform vorzulegen.

Anke Müller erklärt, dass diese wesentliche Merkmale zu den erbringenden Leistungen, Bereitstellungspreis, Preisnachlässe und eventuelle Internetgeschwindigkeiten beinhalten müssen. Bei Abschluss per Telefon oder online müssten Verbraucher im Nachgang das Zustandekommen eines Vertrags bestätigen. Beide erklärten, dass es am Telefon und online eine Widerrufsfrist gebe - im stationären Handel jedoch nicht.

Vertragszusammenfassung meist kein Thema

Bei der Marktbegehung haben die Mitarbeiter der 62 Beratungsstellen in NRW 198 Läden aufgesucht. Diese fiel laut Anne Hausmann düster für die Verbraucher aus. In nur einem von insgesamt 198 Fällen sei eine Vertragszusammenfassung in Eigeninitiative, fünf Mal auf Nachfrage hin ausgehändigt worden. Zwölf Läden hätten keine schriftlichen Informationen, 180 in Form von handschriftlichen Zusammenfassungen oder Flyern bereitgestellt.

Im Kreis Olpe hat es sechs Marktbegehungen in drei Läden gegeben. Hier wurden laut Anne Hausmann und Anke Müller keine Vertragszusammenfassungen ausgehändigt. In fünf Fällen seien handschriftliche Unterlagen oder Flyer und einmal gar nichts ausgegeben worden. Dies nahm die Verbraucherzentrale NRW zum Anlass, die Anbieter abzumahnen.

Die Verbraucherzentrale fordert, dass ein 14-tätiges Widerrufsrecht für im stationären Handel geschlossene Verbraucherverträge eingeführt wird. Dieses soll Dauerschuldverhältnisse wie Telekommunikationsverträge betreffen.

Vertragsunterlagen prüfen

Anne Hausmann rät, den persönlichen Bedarf zu ermitteln und Preise zu vergleichen, die Vertragsunterlagen vor Unterschrift zu prüfen sowie auf die Informationspflichten des Anbieters zu drängen. Hierzu zählt auch die Vertragszusammenfassung.

Verbraucher sollten sich nicht unter Druck setzen lassen, Papiere von Vertragsabschlüssen gut aufheben und einen Vertrag bei Zweifeln nicht unterschreiben. Unrechtmäßige Verträge können geprüft und auch angefochten werden.

Verbraucherzentrale NRW

Beratungsstelle Lennestadt

Hundemstraße 29

57368 Lennestadt

Tel.: 0 27 23/71 95 70

E-Mail: lennestadt@verbraucherzentrale.nrw

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