Update: NRW geht bei Quarantäne-Regeln einen Schritt weiter

Nach Gesundheitsminister-Konferenz


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Leere Schulklassen soll es nicht mehr geben: Die Gesundheitsminister haben sich auf bundesweit einheitliche Quarantäne-Maßnahmen geeinigt. von Pixabay.com
Leere Schulklassen soll es nicht mehr geben: Die Gesundheitsminister haben sich auf bundesweit einheitliche Quarantäne-Maßnahmen geeinigt. © Pixabay.com

Berlin/Kreis Olpe. Nachdem sich die Gesundheitsministerkonferenz am Montag, 6. September, auf bundesweit einheitliche Quarantäne-Regelungen in Schulen und Kitas geeinigt hatte (siehe LP-Bericht unten), geht NRW jetzt einen Schritt weiter: Künftig soll nur noch das infizierte Kind in Quarantäne gehen müssen.


Update von Mittwoch, 8. September: In einer Pressemitteilung erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Dort, wo Infektionen nachweislich nicht in Kitas und Schulen hereingetragen wurden, verzichten wir auf die Quarantänisierung ganzer Klassen, aber steigern die Testfrequenz. Dort, wo Hinweise auf ein Infektionsgeschehen vorliegen, handeln wir konsequent, schaffen aber die Möglichkeit zur Freitestung für nachweislich gesunde Kinder.“

Mehr Tests statt Quarantäne

Soll heißen: Dem einzelnen infizierten Kind wird demnach eine 14-tägige Quarantäne verordnet, während die übrigen Kinder weiter den Unterricht besuchen dürfen bzw. in die Kita geschickt werden können. Dafür soll im entsprechenden Umfeld aber häufiger getestet werden. In Kitas sollen die Selbsttests unter diesen Umständen sogar verpflichtend sein.

Falls mehrere Kinder infiziert sind, kann das jeweilige Gesundheitsamt auch Quarantänen für weitere Kontaktpersonen verordnen, da in diesem Falle von einem generell höheren Ansteckungsrisiko ausgegangen wird. Die Kontaktpersonen können sich aber nach fünf Tagen durch das negative Ergebnis eines PCR-Tests wieder freitesten.

In NRW sollen ab Ende der Woche nur noch die erkrankten Kinder in Quarantäne. In den Kita-Gruppen und Schulklassen soll dann häufiger getestet werden. von Pixabay.com
In NRW sollen ab Ende der Woche nur noch die erkrankten Kinder in Quarantäne. In den Kita-Gruppen und Schulklassen soll dann häufiger getestet werden. © Pixabay.com

Bis spätestens zum Ende der Woche soll sich auf konkrete Maßnahmen geeinigt werden und die neuen Regelungen sollen in Kraft treten. Kinder und Jugendliche, die sich zu diesem Zeitpunkt noch in Quarantäne befinden, können sich dann ebenfalls nach dem fünften Tag freitesten.

Das sagten die Gesundheitsminister am Montag

Ursprünglicher Artikel von Dienstag, 7. September: Die Gesundheitsminister der Länder haben sich am Montag, 6. September, mehrheitlich für einheitliche und bundesweite Quarantäne-Richtlinien in den Schulen ausgesprochen. Diese sollen Klarheit in Bezug auf die unübersichtliche Lage der letzten Wochen verschaffen.

Uneinigkeit nach den Sommerferien: Im Falle einer Infektion werden in manchen Bundesländern wieder ganze Klassen in Quarantäne geschickt, in anderen Schulen wird die Quarantäne nach dem „Kleeblatt-Prinzip“ (alle Personen, die neben, vor und hinter dem infizierten Schüler sitzen) verordnet. Je nach dem, wie lange sich die Schüler in Isolation begeben müssen, kann dies direkt zu Beginn des neues Schuljahres auch Folgen auf ihren Lernfortschritt haben (LokalPlus berichtete).

Keine Quarantäne für die ganze Klasse

Eine bundesweite Empfehlung der Gesundheitsminister lautet nun: Im Falle einer Infektion sollen keine kompletten Klassenverbunde mehr in Quarantäne geschickt werden. Vielmehr sollten sich die Maßnahmen lediglich auf direkte Kontaktpersonen des Infizierten, wie zum Beispiel den Sitznachbarn, beschränken.

Bestehen keine Symptome, können sich Kontaktpersonen nach fünf Tagen aus der Quarantäne „heraustesten“. Geimpfte und genesene Schüler oder Personalkräfte sind von den Regelungen ausgenommen. Für Kitas sollen ähnliche Richtlinien gelten.

„Leitplanken“ für die Behörden

Damit möglichst viel Präsenzunterricht stattfinden kann sieht der Vorsitzende der Gesundheitsminister-Konferenz Klaus Holetscheck (CSU) aus Bayern diese „Leitplanken“ als einen wesentlichen Schritt. Trotzdem läge es an den Gesundheitsämtern vor Ort, die jeweilige Lage und das Infektionsgeschehen abzuschätzen und dementsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geht davon aus, dass die neuen Quarantäne-Regelungen eine angemessene Balance zwischen Alltagstauglichkeit und Schutz in den Schulen bringen werden.

Infektionsschutz bleibt maßgebend

Maßgebend sei jedoch weiterhin ein umfassender Infektionsschutz an den Schulen, welcher sich zum Beispiel aus Belüftungssystemen, regelmäßigen Tests und der Maskenpflicht zusammensetzt. Nur bei entsprechenden Schutzkonzepten können Lockerungen der Maßnahmen erfolgen.

Auch Bundesbildungsministerin Anja Karliczek begrüßt die neuen Empfehlungen und weißt ebenfalls darauf hin, dass es weiterhin wichtig sei, auf den Einzelfall zu schauen.

Impfen: Verantwortung bei älteren Generationen

Weiterhin wird an alle Erwachsenen appelliert, sich impfen zu lassen. Da Kinder bis 12 Jahre nicht zur Impfung zugelassen sind, läge die Verantwortung bei den älteren Generationen. Nach und nach werden auch immer mehr Drittimpfungen oder sogenannte Booster-Impfungen angeboten – bisher jedoch nur für Menschen über 80 und für bestimmte Risikogruppen, bei denen die Impfungen mehr als ein halbes Jahr zurückliegen. Auch bei den Auffrischungsimpfungen gilt es in nächster Zeit, einheitliche Standards festzulegen.

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