Update: Alle Restaurants im Kreis Olpe müssen einen Monat schließen - Essensauslieferung erlaubt
Beckehoff: Auflagen nicht zu kontrollieren
- Kreis Olpe, 17.03.2020
- Von Wolfgang Schneider
Kreis Olpe. Die Maßnahmen zur Verlangsamung der Corona-Pandemie werden immer drastischer. Am Dienstagvormittag, 17. März, hat der Kreis Olpe eine Verfügung erlassen, die noch über die bisher verkündeten Maßnahmen von Bund und Land hinausgeht. So müssen alle Speisegaststätten komplett schließen – und zwar vorerst bis zum 19. April.
Das Ausliefern von Speisen ist den heimischen Gastronomen weiterhin möglich. So können zum Beispiel Pizza- oder Döner-Taxen auch künftig unterwegs sein. Auch das Abholen von Speisen bleibt gestattet, beispielsweise an Drive-In-Schaltern von Schnellresturants oder das Eis auf die Hand in der Eisdiele. Das erklärte Kreispressesprecher Hans-Werner Voß auf Anfrage von LokalPlus.
Ursprünglicher Bericht (Dienstag, 11.45 Uhr):
In der von Landrat Frank Beckehoff unterzeichneten Verfügung heißt es: „Im gesamten Gebiet des Kreises Olpe sind alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen, sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel, untersagt. Ausgenommen hiervon sind notwendige Veranstaltungen, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -Vorsorge dienen.“
Die Zwangsschließung gilt, wie schon bekannt, auch für Fitness-Studios, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Schwimmbäder, Saunen, Volkshochschulen, Musikschulen, Bildungseinrichtungen, Spielhallen und Prostitutionsbetriebe.
Landrat Beckehoff schreibt in der Begründung der Verfügung unter anderem: „Die Entwicklungen der letzten Tage zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen. Im Rahmen meiner Risikobewertung komme ich zu dem Ergebnis, dass bei der aktuellen Ausbreitungsgeschwindigkeit das Ziel einer Eindämmung nur erreicht werden kann, wenn vorübergehend jede Veranstaltung untersagt wird.“