Unverheiratete Paare: Der lange Weg zur Vaterschaftsanerkennung

Auswirkungen des Hackerangriffs


  • Kreis Olpe, 09.06.2024
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  • Von Nils Dinkel
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Kreis Olpe. Nach dem Gesetz wird der Ehemann der Mutter automatisch als Vater des Kindes anerkannt. Ist die Mutter bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet, muss eine gültige Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt erfolgen, um den Vater in die Geburtsurkunde einzutragen. Genau hier gibt es beim Kreis Olpe aktuell Probleme.


Ein Paar aus dem Kreis Olpe beißt sich wegen dieser Thematik derzeit die Zähne aus. Demnach vergebe der Kreis aktuell und bis mindestens August keine Termine. Grund hierfür sei der Hackerangriff im vergangenen Oktober.

Das bestätigt auch Holger Böhler, Pressesprecher beim Kreis Olpe: „Voraussichtlich bis Ende Juli können keine Beurkundungen durchgeführt werden, die nicht die Beistandschaften des Kreises Olpe betreffen.“

Nacherfassungsarbeiten haben begonnen

Das Fachverfahren im Bereich Beistandschaften kann seit dem 4. Juni wieder vollständig genutzt werden. Nun seien die aufgrund des Hackerangriffs angefallenen Nacherfassungsarbeiten möglich und notwendig.

Das Jugendamt habe auf andere Ämter verwiesen. Doch auch in den Nachbarkreisen wollte oder konnte dem jungen Paar aus dem Kreis Olpe zunächst nicht geholfen werden. „Sie waren entsetzt darüber, dass der Kreis Olpe diesen Service nicht anbietet“, so das Paar.

Auch Notare können helfen

Holger Böhler verwies auf die Möglichkeit der Beurkundung durch die Standesämter (Vaterschaftsanerkennung) und Notare (Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung, Unterhaltsverpflichtung) sowie andere Jugendämter (unabhängig vom Wohnort).

Dem Paar ist bewusst, dass die Anerkennung auch nach der Geburt möglich sei. Aber man müsse sich auch unbequeme Fragen stellen. „Was ist, wenn bei der Geburt etwas passiert?“, so das Paar. „Dann hat mein Partner keine Rechte und Möglichkeiten“, so die junge Frau.

Notfallregelungen oder -verfahren sind Holger Böhler nicht bekannt, falls bei der Geburt etwas Unvorhergesehenes passiert und die Vaterschaftsanerkennung noch nicht erfolgt ist. Er sagte, dass die rechtlichen Folgen vermieden werden können, indem rechtzeitig eine Beurkundung durch die zuvor genannten Stellen vorgenommen wird.

Hintergrund:

Ist die Mutter eines Kindes verheiratet, wird der Ehemann gesetzlich als Vater des Kindes angesehen. Ist die Mutter bei der Geburt jedoch unverheiratet, ist eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich, um den Vater in die Geburtsurkunde einzutragen.

Sowohl die Vaterschaftsanerkennung als auch die erforderliche Zustimmungserklärung der Mutter des Kindes müssen öffentlich beurkundet werden. Ohne vorherige Vaterschaftsanerkennung kann der Vater nicht in den Geburtseintrag des Kindes aufgenommen werden.

Die Vaterschaftsanerkennung und eine eventuelle Sorgeerklärung können kostenlos beim zuständigen Jugendamt vorgenommen werden. Diese Anerkennung kann sowohl vor als auch nach der Geburt des Kindes erfolgen. Auch Notare bieten diesen Service an, allerdings kostenpflichtig.

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