Umtauschfrist für Papier-Führerscheine endet
Jahrgänge 1959 bis 1964 in der Pflicht
- Kreis Olpe, 13.09.2022
- Verschiedenes
Kreis Olpe. Wer zu den Geburtsjahrgängen 1959 bis 1964 gehört und noch in Besitz eines Führerscheins in Papierform ist, muss bis zum Donnerstag, 19. Januar 2023, seinen Papier-Führerschein umtauschen. Nach diesem Datum verlieren die alten Führerscheine ihre Gültigkeit. Der neue Führerschein ist dann jeweils 15 Jahre lang gültig.

Hintergrund ist eine EU-Vorschrift, nach der sämtliche Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgegeben wurden, bis zum Jahr 2033 in den EU-einheitlichen Kartenführerschein umgetauscht werden müssen. Dabei ist der Zeitplan gestaffelt.

Der Antrag auf den Führerscheinumtausch muss nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich in der Führerscheinstelle gestellt werden. Termine können auf der Internetseite des Kreises Olpe unter www.kreis-olpe.de\fuehrerschein gebucht werden. Mitzubringen sind der alte Führerschein, der Personalausweis sowie ein aktuelles biometrisches Passbild.
