Umtausch der Führerscheine: Bewohner des Kreises Olpe haben länger Zeit

Fristverlängerung wegen Cyberangriff


Symbolfoto. von Pixabay.com
Symbolfoto. © Pixabay.com

Kreis Olpe. In den vom Cyberangriff betroffenen Kreisen ist der anstehende Pflichtumtausch der Führerscheine für die Einwohnerinnen und Einwohner derzeit nicht möglich. Die Frist für den Pflichtumtausch in diesen Kreisen – und so auch im Kreis Olpe – wird daher bis zum 19. Juli 2024 verlängert. Das teilt die Bezirksregierung Arnsberg in Pressemitteilung am Mittwoch, 6. Dezember, mit.


Vor dem Hintergrund der dritten EU-Führerscheinrichtlinie müssen bis zum 19. Januar 2033 in der Europäischen Union alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem Jahr 2013 ausgestellt worden sind. Der Umtausch verläuft in Deutschland schrittweise, gestaffelt nach Jahrgängen. Die Frist für den Umtausch der Papier-Führerscheine läuft für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 am 19. Januar 2024 ab.

Eigentlich. Denn aufgrund des Hackerangriffs auf die Südwestfalen-IT (SIT) können unter anderem die Fahrerlaubnisbehörden im Hochsauerlandkreis, Märkischen Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein und Kreis Soest seit Anfang November nur sehr eingeschränkt arbeiten und sind auf die Amtshilfe der nicht betroffenen arbeitsfähigen Kreise angewiesen.

Umtausch bis zum 19. Juli

Auch der Umtausch der Führerscheine ist dort zurzeit nicht möglich. Daher verlängert die Bezirksregierung Arnsberg nun die Frist für die Einwohner der betroffenen Kreise.

Für alle Führerschein-Besitzer der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970, deren Fahrerlaubnis-Dokumente vor dem Jahr 2013 ausgestellt wurden, wird die Frist zum Umtausch des Führerscheins durch eine Allgemeinverfügung bis zum 19. Juli 2024 verlängert. Dies gilt nur für Personen, die ihren Wohnsitz im Hochsauerlandkreis, Märkischen Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein und Kreis Soest haben.

Die Allgemeinverfügung tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg am Samstag, 16. Dezember, in Kraft. Bei Fahrten im öffentlichen Verkehr wird den Betroffenen angeraten, eine Kopie der Allgemeinverfügung mitzuführen.

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