Überprüfung der Waffenaufbewahrung im Kreis Olpe

„Vor-Ort-Kontrollen“ auch unangekündigt


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Archivfoto. von Kreispolizeibehörde Olpe
Archivfoto. © Kreispolizeibehörde Olpe

Olpe. Die Kreispolizeibehörde Olpe wird als örtlich zuständige Waffenbehörde im Bereich des Kreises Olpe die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition in den Wohnräumen der Waffenbesitzenden zukünftig noch intensiver überprüfen und dabei auch unangekündigte Kontrollen vornehmen.


Waffenbesitzer sind verpflichtet, ihre Waffen so aufzubewahren, dass sie vor unsachgemäßer Nutzung und unberechtigtem Zugriff geschützt sind. Stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen der waffenrechtlichen Aufbewahrungspflichten sind bundesweit gesetzlich vorgesehen und unentbehrlich, um der von den Waffen ausgehenden Gefahr entgegenzuwirken.

Voraussetzung für sogenannte „verdachtsunabhängige Kontrollen“ ist allein die Tatsache des Waffenbesitzes, ungeachtet dessen, ob der oder die jeweils betroffene Waffenbesitzer Anlass zu Beanstandungen oder zu Kontrollmaßnahmen gegeben hat. Dabei sind die Waffenbesitzer auch bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle zur Mitwirkung verpflichtet.

Durch die teils unangekündigten Kontrollen soll einerseits das Pflichtbewusstsein der Waffenbesitzenden zum korrekten Umgang mit Waffen geschärft werden. Andererseits dient eine Aufbewahrungskontrolle ohne Beanstandungen den Waffenbesitzenden auch als Bestätigung ihres Aufbewahrungskonzepts.

Kontrollen unerlässlich

Insofern ist die Kreispolizeibehörde Olpe angehalten, die Zuverlässigkeit der Waffenbesitzern zu prüfen. Eine nicht ordnungsgemäße Aufbewahrung von Schusswaffen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die entsprechend geahndet und in Bezug auf die erforderliche Zuverlässigkeit der oder des Waffenbesitzern bewertet wird.

Für die Kreispolizeibehörde sind derartige unangekündigte, stichprobenartige Kontrollen unerlässlich für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit. Sie werden in der Regel werktags tagsüber durchgeführt. Für weitere waffenrechtliche Fragen stehen die Sachbearbeiter unter Tel.: 0 27 61/92 69-3102 / -3103 / -3112 zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis für die Waffenbesitzer:

Die zivilen Mitarbeiter der Kreispolizeibehörde Olpe führen Dienstausweise und zeigen sie vor. „Bestehen Sie auf das Ausweisen. Sollten Sie sich im Einzelfall unsicher sein, können Sie vor Zutrittsgewährung die Rechtmäßigkeit der Kontrolltätigkeit telefonisch bei der Leitstelle der Kreispolizeibehörde Olpe erfragen (Tel.: 0 27 61/92 69 25 50).

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