Übergangsfrist für Immobiliar-Darlehensvermittler läuft ab
- Kreis Olpe, 13.02.2017

Kreis Siegen/Olpe. Alle Immobiliardarlehensvermittler müssen ab dem 21. März im Vermittlerregister eingetragen sein und eine Erlaubnis nach Paragraph 34 i Absatz 1 Gewerbeordnung besitzen. Ansonsten dürfen sie keine Vermittlung von Immobiliardarlehensverträgen mehr vornehmen. Darauf weist die für das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren verantwortliche Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) hin.

„Von den etwa 600 Darlehensvermittlern unseres Bezirks haben sich bisher erst 195 auch als Immobiliardarlehensvermittler registrieren lassen. Wir rechnen deshalb noch mit einer Fülle weiterer Anträge“, so Helen Förster von der IHK. „Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten fehlende Anträge jetzt umgehend gestellt werden.
Weitere Auskünfte erteilen Marion Dickel (Tel.: 02 71 / 3 30 21 53, E-Mail: marion.dickel@siegen.ihk.de) und Helen Förster (Tel.: 02 71/ 3 30 21 57, E-Mail: helen.foerster@siegen.ihk.de).
