Trainingsbetrieb wieder unter Einhaltung der Hygienevorschriften möglich

Kreisfußballausschuss informiert


 von Symbol Sven Prillwitz
© Symbol Sven Prillwitz

Kreis Olpe. Unter Einhaltung allgemeiner Hygienevorschriften ist der Trainingsbetrieb auf den Sportplätzen im Kreis Olpe wieder möglich. Der Kreisfußballausschuss (KFA) appelliert an die Vereine, diese auch einzuhalten.


Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte gemäß der Corona-Schutz-Verordnung sind dem Gesundheitsamt nur für Wettbewerbe des Freizeit- und Breitensports nicht aber für den Trainingsbetrieb mit maximal zehn Personen (je Gruppe) gemäß vorzulegen. Sportliche Wettbewerbe wie Sportfeste, Vereinsturniere, Freundschaftsspiele oder Pokalspiele bleiben bis mindestens zum 31. August untersagt.

Somit sind für die Wiederaufnahme der Trainings auf dem Sportplatz dem Gesundheitsamt des Kreises Olpe oder den kommunalen Ordnungsämtern keine Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte vorzulegen, die Einhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften durch alle Sportler und sonstigen Beteiligten reicht aus.
Mögliche Infektionsketten sollen nachvollziehbar sein
Allgemeine Hygienemaßnahmen tragen im Alltag dazu bei, sich und andere vor ansteckenden Infektionskrankheiten zu schützen (Händewaschen, Hygiene beim Husten und Niesen, Abstandsregel, Toilettenhygiene, Desinfektionsmittel, Nachvollziehbarkeit). Die Rückverfolgbarkeit auf die Sportler muss gewährleistet sein.

Zum Zweck der Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten im Zusammenhang mit Covid-19 empfiehlt der Kreisfußballausschuss eine Teilnehmerliste. Des Weiteren sollte laut KFA im Verein auch ein Ansprechpartner (Hygienebeauftragter) zur Verfügung stehen.
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