Todesfalle Auto: Was Zeugen machen müssen


  • Kreis Olpe, 04.07.2015
  • Von Matthias Clever
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 von Symbol © Aleksander / lia
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Das Auto als tödliche Hitzefalle: Immer wieder lassen Autofahrer Kinder oder Tiere in geparkten Fahrzeugen zurück. Gerade bei den derzeitigen Außentemperaturen heizt das Innere des Autos bis zu 70 Grad auf. Wer hilflose Kinder oder Tiere in einem Auto sieht, muss notfalls die Scheibe einschlagen.


Kurz ein Paket zur Post bringen oder den Einkauf erledigen – oft lassen Autofahrer ihre Kinder oder Tiere in solchen Situationen im Auto zurück. Auch wenn im Schatten geparkt wird und/oder Fenster leicht geöffnet sind, ist dies oft kein ausreichender Schutz für Kinder und Tiere. Ähnlich wie ein Backofen heizt das Innere eines Autos extrem auf. Schon nach kürzester Zeit droht im heißen Auto Lebensgefahr. „Wenn jemand ein Kind oder Tier an einem warmen Tag eingeschlossen in einem geparkten Auto sieht, muss gehandelt werden“, verdeutlicht Polizeipressesprecher Stephan Ommer im Gespräch mit LokalPlus.
Scheibe muss eingeschlagen werden
Unterschieden wird zwischen Mensch und Tier. Ommer: „Die Schwelle bei Kindern liegt natürlich niedriger. Außerdem machen sich Zeugen eventuell wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar, wenn sie bei Kindern nicht einschreiten.“ Wenn Babys oder Kinder im Auto zurückgelassen werden, sollten die Zeugen beobachten, wie der Zustand des Kindes ist. Bestehe akute Gefahr für Leib und Leben, müsse unverzüglich gehandelt werden. Besteht die Möglichkeit, sollte der Notruf 110 telefonisch verständigt werden. „Ist die Gefahr aber augenscheinlich extrem, muss sofort das Kind aus der Gefahr befreit werden. Dazu muss notfalls eine Scheibe eingeschlagen werden, um das Leben des Kindes zu retten“, betont Stephan Ommer. Tödlich kann ein kurzer Aufenthalt im geparkten Auto auch für Tiere wie Hunde und Katzen werden. Vor allem Hunde werden oft zurückgelassen. Da sie nur wenige Schweißdrüsen haben und sich hauptsächlich über Hecheln abkühlen, können sie im heißen Wageninneren ihre Körpertemperatur nicht mehr regulieren. Sie erleiden irreparable Organschäden oder einen Herzstillstand. „Wenn ein Tier erhebliche Schmerzen erleidet oder droht, zu sterben, und ist unmittelbare Hilfe durch Polizei oder Feuerwehr nicht gegeben, darf auch dann eine Scheibe eingeschlagen werden“, erklärt Stephan Ommer. Dies gelte bei Tieren aber nur für wirkliche Extrem-Situationen.
Rechtliche Konsequenzen für Verursacher
Die Kosten für die eingeschlagene Scheibe muss laut Ommer der Verursacher der Gefahr, also derjenige der Kind oder Tier im Auto gelassen hat, übernehmen. Außerdem drohen demjenigen rechtliche Konsequenzen. Etwa laut §17 des Tierschutzgesetzes droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Sowohl bei Kindern als auch bei Tieren, die in geparkten Autos zurückgelassen werden, sollten Zeugen laut Stephan Ommer lieber einmal zu viel den Notruf 110 anrufen, als einmal zu wenig.
Die Tierschutzorganisation Peta empfiehlt:
• Suchen Sie den Besitzer des Wagens. Sollte das Auto auf dem Parkplatz eines Geschäfts stehen, können Sie den Halter möglicherweise über die Lautsprecheranlage ausrufen lassen – selbstverständlich nur, wenn das Tier noch nicht in akuter Lebensgefahr schwebt. • Sind die Besitzer des Wagens nicht schnell aufzufinden, rufen Sie die Polizei! Diese ist verpflichtet, einen Hund aus der tödlichen Falle zu befreien. • Befindet sich der Hund bereits in Lebensgefahr, liegt es an Ihnen, das Leben eines Tieres gegen eine mögliche Sachbeschädigung abzuwägen. Sie können in Betracht ziehen, eine Scheibe einzuschlagen. Dies kann unter Umständen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, doch sollte das Leben des Hundes größeren Wert haben. • Anzeichen dafür, dass es dem Hund in der Hitze schlecht geht, sind Hecheln und Apathie, teils aber auch Nervosität. Wenn der Hund sehr stark hechelt, taumelt, erbricht, eine dunkle Zunge und einen glasigen Blick hat, kann er bereits einen Hitzeschlag erlitten haben und in akuter Lebensgefahr schweben. Der Hund muss sofort befreit und so schnell wie möglich zum Tierarzt gebracht werden! • Erste-Hilfe-Maßnahmen für einen Hund, der aus einem heißen Auto gerettet wurde: Bringen Sie den Hund sofort in den Schatten und versorgen Sie ihn mit Wasser. Sein Körper sollte mit handwarmem oder leicht kühlem Wasser gekühlt werden. Auch das dringend notwendige Trinkwasser darf nicht eiskalt sein! Anschließend muss der Hund umgehend zum Tierarzt – auch wenn sich sein Zustand durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen scheinbar verbessert hat.
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