Tipps zur Reiseplanung trotz Corona
Verbraucher-Tipp
- Kreis Olpe, 22.03.2021
- Gesundheit & Medizin
Kreis Olpe. „Auf Nummer Sicher geht, wer seine Ferien auch in diesem Jahr zu Hause verbringt. Reiselustige, die trotz Corona einen Urlaub in der Ferne planen, müssen dagegen weiterhin mit Einschränkungen rechnen“, erklärt Frau Hausmann, Leiterin der Beratungsstelle Lennestadt der Verbraucherzentrale NRW.




Verbraucher, die spätestens im Sommer wieder ihre Koffer packen, sollten sich daher vorab gut informieren. Hausmann gibt Urlaubern eine Orientierung zu den drängendsten Fragen zur Reiseplanung während der Corona-Pandemie:
Wohin kann man reisen?
Richtschnur für die Wahl eines Reiseziels und den tatsächlichen Antritt einer Reise ist die aktuelle Lage am Zielort zum geplanten Urlaubsstart. Hierzu sollten sich Reisende bei ihrer Planung und noch einmal vor Reiseantritt genau über die jeweilige Situation in ihrem Urlaubsland informieren - vor allem, mit welchen Einschränkungen vor Ort zu rechnen ist.

Das Auswärtige Amt bietet online auf www.diplo.de/sicherreisen einen laufend aktualisierten Überblick über Reisebestimmungen und Sicherheitshinweise für jedes Land weltweit und spricht bei einer akuten Gefährdungslage eine entsprechende Reisewarnung für das jeweilige Land aus.
Was müssen Reisewillige vor der Buchung beachten?
Als Faustregel gilt: Für Pauschalreisen, die Transfer, Unterkunft, Verpflegung, Unternehmungen und weiteren Service umfassen, sieht das Gesetz mehr Rechte vor als für individuell gebuchte Reisen. Generell ist ratsam, vor der Zahlung des Gesamtreisepreises oder von individuell gebuchten Leistungen zu prüfen, ob es eine verlässliche Prognose gibt, dass die geplante Reise trotz Corona auch wirklich stattfinden kann.
Im Falle eines Aus für ein Komplett-Programm oder einen Solo-Service gilt: Stornieren oder absagen können Urlauber immer, die Frage ist nur, wie teuer dies wird!
Wann kann eine gebuchte Reise kostenlos storniert werden?
Das ist möglich, falls es sich um eine Pauschalreise handelt. Voraussetzung: Es müssen außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände vorliegen, die die Reise erheblich beeinträchtigen. Kommt es aufgrund des Corona-Virus am ausgesuchten Urlaubsort zu massiven Einschränkungen und spricht das Auswärtige Amt eine Reisewarnung aus, können zumindest Pauschalurlauber von ihrem Vertrag zurücktreten und ihr Geld zurückverlangen.
Inwiefern können Individualreisende von Einzelbuchungen zurücktreten?
Bei einzeln gebuchten Reiseleistungen besteht ein Recht auf kostenfreie Stornierung nur dann, wenn es vertraglich vereinbart wurde. Andernfalls hat der Anbieter einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen, wie etwa Steuern und Gebühren für Flüge. Für gebuchte Unterkünfte in Deutschland werden je nach Art der Verpflegung zwischen 60 und 90 Prozent des vereinbarten Preises fällig. Nur wenn die Leistung nicht erbracht werden kann, muss sie auch nicht bezahlt werden.
Wie sind Reisende versichert?
Bei Urlaubern, die während der Reise an Corona erkranken und eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben, werden die entstehenden Behandlungskosten in der Regel erstattet. Es sei denn, ein Versicherer schließt eine Kostenerstattung bei Pandemien aus. Eine Reiserücktrittsversicherung kann in Anspruch genommen werden, wenn nach der Buchung der Reise und Abschluss der Versicherung ein Urlauber oder eine mitversicherte Person nachweislich krank werden.
Auch hier enthalten viele Versicherungsverträge Ausschlussklauseln für Pandemien. In einem solchen Fall zahlt die Reiserücktrittversicherung nicht. Das gilt jedoch nur, wenn diese Ausschlussklausel bei Abschluss der Reiserücktrittsversicherung vereinbart wurde.
Mehr Infos bei der Verbraucherzentrale Lennestadt unter Tel.: 0 27 23/71 95 70 oder E-Mail: lennestadt@verbraucherzentrale.nrw. Die Checkliste und weitere hilfreiche Hinweise rund ums Reisen trotz Corona gibt’s ebenfalls online unter www.verbraucherzentrale.nrw/reiseaerger.
