Tipps für den Urlaub im EU-Ausland


Dr. Peter Liese
Dr. Peter Liese

Am Montag, 11. Juli, beginnen in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien und damit für viele die Urlaubsreisen ins Ausland. „Die Europäische Union hat viele kleine und große Dinge erreicht, die das Reisen im europäischen Ausland zu einer rundum entspannten Angelegenheit machen und bestmögliche Hilfe bieten, sollte doch einmal ein Problem auftreten“, sagt der heimische Europa-Angeordnete Dr. Peter Liese. Der CDU-Politiker hat Tipps zum Reisen im EU-Ausland zusammengestellt:


Mit dem Handy ins EU-Ausland
Der Sommerurlaub 2016 wird der letzte sein, in dem Roaming-Gebühren für die Handnutzung im EU-Ausland anfallen und diese werden gering sein: Seit dem 30. April 2016 dürfen eingehende und abgehende Anrufe höchstens 5 Cent/Minute (derzeit 6 und 19 Cent) und SMS nur 2 Cent (derzeit 6 Cent) kosten. Pro Megabyte Daten dürfen nur 5 Cent (derzeit 20 Cent) berechnet werden. „Nachdem das Europäische Parlament bereits 2015 das Ende der ungeliebten Roaming-Gebühren ab Sommer 2017 beschlossen hat, bieten einige Mobilfunkanbieter schon heute Tarife ohne Roaming-Gebühren an. Das ist eine gute Nachricht für alle, die den Daheimgebliebenen einen Gruß aus dem Urlaub schicken möchten“, freut sich Peter Liese. Im Sommerurlaub 2017 wird die Handynutzung im EU-Ausland dann für alle genau so viel kosten wie im Heimtarif.
Passagierrechte bei Flug- und Zugreisen
Verspätung, Stornierung, Gepäck verschwunden: Unangenehme Überraschungen bleiben beim Reisen leider nicht immer aus. „Die EU hat umfangreiche Fahr- und Fluggastrechte geschaffen, die Reisenden in vielen Fällen Ausgleichszahlungen oder Entschädigungen einräumen. Damit Sie wissen, worauf Sie in einer solchen Situation Anspruch haben, hat die Europäische Kommission alle Informationen zu Rechten und Ansprechpartnern in der App ‚Ihre Rechte als Reisende‘ zusammengefasst“, erklärt Peter Liese. Die App funktioniert mit allen gängigen Smartphone-Betriebssystemen und steht in 22 Sprachen zur Verfügung. Hier geht es zur App:
Unterwegs auf den Straßen Europas
Wer nicht mit Flugzeug oder Zug verreist, sondern selber Auto, Motorrad oder Fahrrad lenkt, fragt sich womöglich, wie schnell auf spanischen Autobahnen gefahren werden darf oder ob beim Fahrradfahren in Dänemark ein Helm getragen werden muss. Auch die Regeln zur Straßenverkehrssicherheit in allen Mitgliedstaaten hat die Europäische Kommission in einer App zusammengestellt. Diese trägt den Titel „Ins Ausland fahren“ und ist ebenfalls in vielen Sprachen sowie für alle üblichen Betriebssysteme verfügbar. Der Link zur App:
Notrufnummer 112 gilt in der gesamten EU
„Häufig findet man in Reiseführern und Hotels einen Hinweis auf die nationale Notrufnummer. Diese ist bestimmt gut zu wissen, im Grunde genügt es aber, sich die 112 zu merken. Denn sie funktioniert in der gesamten EU, egal, ob für Polizei, Notarzt oder Feuerwehr“, berichtet Peter Liese über die scheinbar kleine, unter Umständen aber lebensrettende Errungenschaft der EU. Übrigens sprechen viele der speziell geschulten Mitarbeiter, die die Notrufe entgegen nehmen, nicht nur die lokale Sprache.
Europaweit sicher fühlen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK)
Im Urlaub, aber auch auf Geschäftsreise oder im Auslandsstudium, wer als EU-Bürger/in während eines Auslandsaufenthalts unerwartet erkrankt, hat mit der EKVK Anspruch auf alle medizinischen Leistungen, die nicht bis zur Rückkehr aufgeschoben werden können. „Ihre EKVK sollten Sie immer auf Auslandsreisen mitnehmen“, rät Peter Liese, „denn sie dient als Nachweis dafür, dass Sie in Deutschland versichert sind, und erleichtert die Bezahlung und Rückerstattung erheblich.“ Alle weiteren Informationen stellt auch in diesem Fall eine App zur Verfügung. Sie heißt ganz einfach „Europäische Krankenversicherungskarte“. Weitere Infos und die App gibt es hier:
(LP)
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