Taxi fahren im Kreis Olpe könnte teurer werden

Energiepreis und Mindestlohn spielen Rolle


Topnews
Symbolfoto. von Kerstin Sauer
Symbolfoto. © Kerstin Sauer

Kreis Olpe. Der seit 1. August 2019 geltende Taxitarif im Kreis Olpe wird angepasst. Die Preise sollen ab 1. Oktober 2022 erneut steigen. Zum 1. April 2023 könnte eine zweite Erhöhung folgen, dann könnte allein der Preis pro Kilometer um 50 Cent steigen. Den Beschluss soll der Kreistag am Montag, 20. Juni, fassen.


Bereits im Januar hat der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen namens der im Kreis Olpe ansässigen Taxenunternehmer einen entsprechenden Antrag auf Anhebung des Taxentarifs in zwei Schritten gestellt. Der Verband sieht eine Erhöhung in zwei Stufen vor.

Zum 1. Oktober soll die Grundgebühr von 3,10 auf 3,65 Euro am Tag und von 4 auf 4,70 Euro in der Nacht bzw. an Sonn- und Feiertagen steigen. Auch die Kilometergebühr bei Zielfahrten soll steigen von 2,10 auf 2,50 Euro am Tag bzw. von 2,20 auf 2,60 Euro in der Nacht bzw. an Sonn- und Feiertagen.

Bei Rundfahrten ist eine Erhöhung von 1,05 Euro auf 1,25 Euro (1,10 Euro auf 1,30 Euro) geplant. Die Wartezeitgebühr soll steigen von 32 Euro auf 37,80 Euro die Stunde.

Weitere Erhöhung im April

Im zweiten Schritt soll ab 1. April 2023 die Grundgebühr auf 3,85 Euro am Tag und auf 4,95 Euro in der Nacht steigen. Auch die Kilometergebühr bei Zielfahrten soll noch einmal auf 2,60 Euro (2,70 Euro Nacht) steigen. Die Kilometergebühr bei Rundfahrten soll auf 1,30 Euro (1,35 Euro) klettern. Die Wartezeitgebühr soll dann je Stunde 39,60 Euro betragen.

In der Beschlussvorlage heißt es, dass die beantragten Tariferhöhungen angemessen seien. Der Antrag des Verbandes sei bereits im Januar bei einem Dieselpreis von etwa 1,60 Euro gestellt worden. Seither sei er auf mehr als zwei Euro geklettert. Seit der vergangenen Erhöhung sei der Dieselpreis um 76 Prozent gestiegen. Weiterhin begründete der Verband den Preisanstieg mit der deutlichen Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 Euro zum 1. Oktober.

„Es ist nachvollziehbar, dass eine schnelle und deutliche Erhöhung des Taxentarifs zur Sicherung der örtlichen Betriebe des privaten Straßenpersonenverkehrs unumgänglich ist. Die mit den aktuellen Kraftstoffpreissteigerungen verbundenen Belastungen können auch nicht hinreichend durch das bundesseitig beschlossene Energie-Entlastungspaket II aufgefangen werden, da dieses lediglich vorübergehende Wirkung entfaltet“, heißt es in der Beschlussvorlage.

Artikel teilen: