Talsperren: Ruhrverband verlängert Wassersportsaison 2021 und 2022

Abmilderung von Corona-Erschwernissen für Segelvereine


Ab Montag, 15. März, geht die Wassersportsaison wieder los. von Nils Dinkel
Ab Montag, 15. März, geht die Wassersportsaison wieder los. © Nils Dinkel

Kreis Olpe/Sauerland. Die Wassersportsaison 2021 auf den Sauerländer Talsperren hat noch nicht begonnen, doch bereits jetzt steht fest: Sie wird um gut zwei Wochen länger sein als in den vergangenen Jahren. Der Ruhrverband hat dem Wunsch zahlreicher Segelvereine entsprochen, den in der Freizeitordnung festgelegten Schlusstermin für die Bootslagerung auf der Wasserfläche vom 15. auf den 30. November zu verschieben.


Diese vereinsfreundliche Regelung gilt sowohl in diesem als auch im kommenden Jahr für die Henne-, Möhne-, Sorpe-, Bigge- und Listertalsperre. Unverändert gültig bleibt dabei die in der Freizeitordnung festgelegte Einschränkung, dass der Ruhrverband keine Gewähr für einen bestimmten Wasserstand in seinen Talsperren sowie für die Beschaffenheit der Wasser- oder Uferflächen und der Zugänge zum Wasser übernehmen kann.

Wegen der Corona-Pandemie haben die an den Talsperren ansässigen Segelvereine gerade im Bereich der Jugendausbildung und Nachwuchsförderung mit Einschränkungen zu kämpfen. Die Saisonverlängerung soll dazu beitragen, diese Erschwernisse für die Vereine abzumildern.

Keine Erhöhung der Plakettenentgelte

Doch auch den Interessen aller anderen Wassersporttreibenden auf den sauerländischen Talsperren, die ebenfalls bereits 2020 durch Verbote des Vereinslebens und den Ausfall von Regatten in ihrer Sportausübung beeinträchtigt waren, hofft der Ruhrverband mit der Regelung entgegenzukommen.

Auch auf die jährliche Erhöhung der Plakettenentgelte wird der Ruhrverband für das Jahr 2021 verzichten. Dies hat der Eigentümer der großen sauerländischen Talsperren bereits Ende 2020 mit Blick auf die weiterhin andauernde Corona-Pandemie entschieden. Beginnen wird die Wassersportsaison auch in diesem und im kommenden Jahr wie gewohnt am 15. März. Ab diesem Tag ist die Bootslagerung auf der Wasserfläche gemäß Freizeitordnung wieder erlaubt.

Artikel teilen: