Strengere Corona-Regeln: ab 23 Uhr Sperrstunde und Verkaufsverbot für Alkohol
Landrat: Ausbreitung verlangsamen
- Kreis Olpe, 14.10.2020
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Kreis Olpe. Nach dem Überschreiten des Grenzwertes bei den Corona-Neuinfektionen gilt der Kreis Olpe aktuell als Risikogebiet (LokalPlus berichtete) Deshalb hat die Kreisverwaltung weitere vom Land vorgegebene Schutzmaßnahmen angeordnet.
- In geschlossenen Räumen besteht bei sämtlichen Veranstaltungen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch am Sitz- oder Stehplatz.
- Gleiches gilt für Besucher von Sportveranstaltungen. Auch in Gottesdiensen gilt die Maskenpflicht.
- Eine Gruppe darf im öffentlichen Raum aus höchstens fünf Personen bestehen.
- Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen im Außenbereich und 250 Personen in geschlossenen Räumen sind verboten. Die zulässige Teilnehmerzahl wird auf 20 Prozent der normalen Kapazität des Veranstaltungsortes begrenzt.
- Gastronomische Betriebe im Sinne des Gaststättengesetzes müssen zwischen 23 und 6 Uhr zu schließen.
- Verkauf und Abgabe von alkoholischen Getränken sind in der Zeit von 23 bis 6 Uhr verboten.
Die Einstufung als Risikogebiet hat unmittelbare Auswirkungen für alle, die in den Herbstferien eine innerdeutsche Urlaubsreise in andere Bundesländer geplant haben.
Wer sich testen lassen möchte, sollte sich an seine Hausarztpraxis oder eine Arztpraxis in seiner Nähe wenden, die Testungen durchführt. Entsprechende Adressen sind auf der Internetseite www.coronatestpraxis.de zu finden.
Update von Donnerstag, 15. Oktober, 13.50 Uhr:
Die Kosten für die Testungen können die Arztpraxen, die einem entsprechenden Rahmenvertrag zur Durchführung, Abrechnung und Vergütung der Testung asymptomatischer Personen vom 24. Juli 2020 zwischen Landesregierung und Kassenärztlicher Vereinigung (KV) beigetreten sind, über die KV abrechnen, so dass für den Einzelnen keine Kosten entstehen. Diese Regelung gilt allerdings nur für Reisen in den Herbstferien, solange der 7-Tages-Inzidenzwert von 50 überschritten ist.