Straßen.NRW im Winterdienst-Einsatz

Schnee bis ins Flachland


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 von Symbol Nils Dinkel
© Symbol Nils Dinkel

Kreis Olpe. Mit dem neuen Jahr ist der Winter endgültig auch nach Nordrhein-Westfalen gekommen - mit Schnee bis ins Flachland. Bereits am späten Sonntagnachmittag, 1. Januar, begannen nach Angaben des Landesbetriebs Straßen.NRW flächendeckend auf den Autobahnen die Winterdiensteinsätze und liefen die Nacht über bis in die frühen Morgenstunden.


Die Autobahnen im Land haben beim Winterdienst oberste Priorität: „Sie sollen 24 Stunden täglich, wichtige Straßen für den überörtlichen Verkehr von 6 bis 22 Uhr befahrbar sein. So sieht es das bundesweit gültige ,Anforderungsniveau Winterdienst´ vor“, heißt es in einer Pressemitteilung von Straßen.NRW.

Beim Salzstreuen setzt der Landesbetrieb auf Flüssigstreuen mit Salzsole und angefeuchtetes Streusalz. Flüssigstreuen komme vor allem beim präventiven Winterdienst zum Einsatz; wenn die Fahrbahnen trocken sind oder nur eine ganz dünne Feuchteschicht aufweisen, sei diese Technik vorteilhaft. Gesteuert werden die Einsätze der Autobahnmeistereien über die beiden Straßen.NRW-Winterdienstzentralen in Hamm und Krefeld, die seit Anfang November rund um die Uhr besetzt sind. Die Mitarbeiter der Winterdienstzentralen stehen bei ihrer Arbeit in engem Kontakt mit der Autobahnpolizei und dem Deutschen Wetterdienst. Ständig werden Informationen, die zum Beispiel die rund 220 Straßenwetterstationen im Autobahnnetz liefern, ausgetauscht.
Keine Garantie auf freie Straßen
Auch wenn der Winterdienst bei Straßen.NRW auf vollen Touren läuft, könnten die Streu- und Räumfahrzeuge allerdings unmöglich immer und überall vor Ort sein, stellt der Landesbetrieb klar: „In der vierten Jahreszeit müssen Verkehrsteilnehmer deshalb immer mit Reifglätte, Eisglätte, Glatteis oder Schneeglätte rechnen. Eine Garantie oder gar ein Recht auf geräumte und rutschsichere Fahrbahnen gibt es zudem nicht.“ Straßen.NRW zitiert auch aus dem Bundesfernstraßengesetz: „Die Träger der Straßenbaulast sollen nach besten Kräften (…) die Bundesfernstraßen bei Schnee und Eisglätte räumen und streuen." 

Jeder Verkehrsteilnehmer könne allerdings auch selbst einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass alle Straßennutzer möglichst sicher durch den Winter kommen, so Straßen.NRW weiter. Eine zentrale und gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung:  Winterreifen, die bereits bei Temperaturen unterhalb von etwa 7 Grad Celsius und bei Eis und Schnee bessere Griffigkeitswerte als Sommerreifen haben.
Umsichtige Fahrweise gefordert
Außerdem sollte die Fahrweise - dem Wetter entsprechend - angepasst werden, Verkehrsteilnehmer sollen noch umsichtiger als sonst unterwegs sein. Streufahrzeuge im Einsatz sollten nicht überholt werden. Wenn aufgrund von Schnee und Eis auf der Strecke "nichts mehr geht", bildet sich ein Stau. „Dann gilt: Gasse bilden, damit die Räum- und Streufahrzeuge nicht selbst im Stau stecken bleiben“, erklärt Straßen.NRW. 

Weitere Informationen zum Winterdienst und Tipps für Autofahrer gibt es online
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