Steuererklärung: Steuerzahler profitieren von höheren Freibeträgen

Finanzamt Olpe startet Bearbeitung


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Das Gebäude des Finanzamtes Olpe. von Nils Dinkel
Das Gebäude des Finanzamtes Olpe. © Nils Dinkel

Kreis Olpe. Im Finanzamt Olpe ist die Bearbeitung der Einkommenssteuererklärungen für das Jahr 2023 gestartet. Das Finanzamt hat dazu einige Informationen und Hinweise rund um die Steuererklärung zusammengestellt. „Wir empfehlen, die Steuererklärung digital abzugeben. Mit unserem digitalen Programm ELSTER kann man zu jeder Zeit und von überall seine Angaben in die Steuererklärungen eintragen“, sagt Martin Wiggen, Leiter des Finanzamts Olpe.


Die Steuerzahler profitieren von folgenden steuerlichen Anpassungen und Änderungen:

Erhöhung des Grundfreibetrags: Der Grundfreibetrag steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro pro Person. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei.

Unterstützung für Eltern: Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes steigt in diesem Jahr auf insgesamt 4.476 Euro für jedes Elternteil, also auf 8.952 Euro bei einer Zusammenveranlagung. Wichtig: Um diese steuerlichen Begünstigungen zu erhalten, ist die persönliche Identifikationsnummer des Kindes erstmalig zwingend auf der Anlage Kind anzugeben.

Alleinerziehenden wird außerhalb des Familienleistungsausgleichs ein Entlastungsbetrag gewährt. Er wird um 252 Euro auf 4.260 Euro pro Jahr erhöht. Die Erhöhung gilt für das erste Kind. Für jedes weitere zum Haushalt gehörende Kind steht Alleinerziehenden unverändert ein zusätzlicher Betrag von 240 Euro pro Jahr zu.

Entlastung für Ehrenamtler

Einnahmen aus der Tätigkeit als Übungsleiter in einem gemeinnützigen Verein oder aus einer Lehr-/Vortragstätigkeit an Volkshochschulen sind bis zu einem Betrag von 3.000 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Für Einnahmen aus einer anderen ehrenamtlichen Tätigkeit fallen bis zur Höhe von 840 Euro jährlich keine Steuern oder Sozialabgaben an.

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Für Fragen rund um die Rechte und Pflichten von ehrenamtlich engagierten Personen und gemeinnützigen Vereinen hat das Finanzamt einen direkten Draht eingerichtet. Unter (02761) 9630 können sich Ratsuchende mit der Ansprechperson für das Ehrenamt verbinden lassen.

Erhöhung des Sparer-Pauschbetrages: Der Sparer-Pauschbetrag beträgt nun 1.000 Euro. Bei zusammenveranlagten Ehegatten oder Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 2.000 Euro gewährt.

Tagespauschale (bisher Homeoffice-Pauschale): Seit 2023 Jahr können Arbeitnehmer für bis zu 210 statt bisher 120 Tage eine Tagespauschale (bisher Homeoffice-Pauschale) geltend machen. Für jeden Kalendertag im Homeoffice können pauschal 6 Euro als Werbungskosten angesetzt werden. Der Jahreshöchstbetrag liegt bei 1.260 Euro.

Am besten digital

Die Bearbeitung der Steuererklärungen für das Jahr 2023 ist vor wenigen Tagen gestartet. Einige Tipps von Martin Wiggen, dem Leiter des Finanzamts Olpe, um die Abgabe der Steuererklärung zu erleichtern:

  • „Geben Sie Ihre Steuererklärung digital über ELSTER ab. Das Programm prüft, ob alle Eingaben plausibel sind („Plausibilitätsprüfung“). Das vermeidet Nachfragen und kann die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung beschleunigen.
  • Belege zur Steuererklärung sind erst nach Aufforderung des Finanzamtes vorzulegen. Reichen Sie bitte grundsätzlich Kopien und keine Originalunterlagen ein.
  • Sollte sich ihre Anschrift oder Bankverbindung geändert haben – um nur zwei Beispiele aus der Praxis zu nennen –, so teilen Sie dies bitte zeitnah ihrem Finanzamt mit.
  • Sollten Sie ihre Steuererklärung auf Papier einreichen, sollte diese nur auf amtlichen Vordrucken eingereicht und gut leserlich ausgefüllt werden.“
  • Ein Wunschtermin für den persönlichen Besuch im Finanzamt kann online unter www.finanzamtstermine.nrw.de gebucht werden.
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